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Geschrieben von Zwerg1511 am 01.05.2017, 8:33 Uhr

Minusstunden durch Feiertag?

Das kommt darauf an, was im Vertrag steht.

Hast Du z.B. eine 3-Tage Woche im Vertrag, dann werden am Feiertag o. bei Krankheit die kompletten Tage gut geschrieben (z.B. 8 Stunden). Dann hast Du z.B. auch nur 18 Tage Urlaub (bei normalerweise 30 Tagen) und musst für eine komplette Urlaubswoche 3 Tage einreichen.

Hast Du eine wöchentliche Stundenanzahl im Vertrag, dann wird diese Anzahl durch 5 Tage geteilt (auch wenn Du sie vielleicht an nur 3 Tagen erbringst). Bei 15 Stunden sind es 3 Stunden pro Tag. D.h. an einem Feiertag bekommst Du 3 Stunden gut geschrieben. ABER: Du bekommst die Stunden auch an Tagen, an denen Du nicht arbeiten würdest. Also, wenn Du Donnerstag nicht arbeitest und Donnerstag ist ein Feiertag, bekommst Du 3 Stunden. Du hast 30 Tage Urlaub in diesem Fall und musst für eine Urlaubswoche 5 Tage einreichen. Um kein Minus bei Krankheit zu machen, musst Du Dich vom Arzt 5 Tage krankschreiben lassen.

Beispiel (15 Stunden):

Woche 1:

Du arbeitest Mo, Di + Mi 5 Stunden (machst jeden Tag 2 Plusstunden), Do u. Fr nicht (jeweils 3 Minusstunden) = 15 Stunden

Woche 2 (Mo Feiertag):

Di + Mi 5 Stunden mit jeweils 2 Plusstunden, Mo 3 Stunden wegen Feiertag u. Do u. Fr 3 Minusstunden = 13 Stunden

Woche 3 (Do Feiertag):

Mo, Di u. Mi 5 Stunden mit jeweils 2 Plusstunden, Do 3 Plusstunden wegen Feiertag, Freitag 3 Minusstunden = 18 Stunden

Letztendlich muss im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung stehen, wie die Stunden abgerechnet werden.

 
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