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Geschrieben von Lauch1 am 08.03.2017, 22:38 Uhr

Stimmt nicht.

"Seit 2007 gibt es für Türken, die ihren Ehegatten nach Deutschland folgen wollen, einen Sprachtest. Jetzt (2014) hat der Europäische Gerichtshof das Gesetz gekippt.
Jedes Jahr ziehen Zehntausende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zu ihren Ehegatten nach Deutschland. Um hier leben zu dürfen, müssen sie zuvor Deutschkenntnisse nachgewiesen haben. Für Türken gilt diese 2007 gefundene Regelung ab sofort nicht mehr, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Wie war die Lage bisher?

2007 hat die schwarz-rote Bundesregierung ein Zeichen gegen Zwangsehen setzen wollen. Gerade aus der Türkei kämen Frauen, die hier von ihren Männern in Unfreiheit gehalten würden, hieß es. Die Pflicht zum Test sollte die Frauen, die hier zu Lande vielfach mit dem Schlagwort „Importbräute“ belegt wurden, zu mehr kultureller Eigenständigkeit im neuen Heimatland befähigen – und im Zweifel zu Gegenwehr gegen Ansprüche ihres Mannes. Außerdem wollte man damit die Integration insgesamt fördern."
http://www.tagesspiegel.de/politik/eugh-urteil-deutschtest-fuer-tuerken-gekippt-was-sind-die-folgen/10183042.html

 
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