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Geschrieben von kevome* am 08.03.2017, 22:03 Uhr

gilt das auch für Ehefrauen?

Ja, das gilt seit 2007 auch für Ehefrauen. Sogar für ausländische Ehegatten von Deutschen, die ansonsten relativ privilegiert bei der Einreise sind.

Es muss eine bestanden A1 Prüfung eines anerkannten Sprachinstituts zur Visaerteilung vorgelegt werden,

 
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