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von Leena  am 09.08.2015, 10:58 Uhr

Nicht ganz, Betula...

Ja, ich finde, zum Teil ist man vielleicht nicht "selber schuld", aber man ist zumindest sehenden Auges gewisse Konditionen eingegangen. Und - ja, ich finde schon, dass man das Recht hat, sich für bessere Arbeitsbedingungen zu engagieren. Aber ich halte die langfristige Arbeitsniederlegung für die Wahl der falschen "Waffe" im Arbeits"kampf". Man trifft meines Erachtens vor allem die Kinder ("warum darf ich nicht mehr in meinen Kindergarten? Hab ich was falsch gemacht?" - so die Schiene) und die Eltern und der Druck, der bei den "Entscheidungsträgern" auf AG-Seite ankommt, reicht nicht, um etwas zu bewegen. Ja, es kommt Druck an, auch auf AG-Seite, aber nicht wirklich bei denen, die es in der Hand hätten, etwas zu ändern! Zumal ich es unrealistisch finde, Missstände, die sich über 20 Jahre entwickelt haben, quasi "auf einen Schlag" radikal refomieren zu wollen - ich sehe schlicht nicht, dass das machbar wäre.

Was die "Gehaltserhöhung" der Politiker betrifft - zum einen ist es wesentlich billiger, 631 Bundestagsabgeordneten zum 01.01.15 jeweils 415 € zu erhöhen (Gesamtkosten rd. 3,1 Mio. € im Jahr), als ca. 240.000 Beschäftigten im Sozial- und Erziehungswesen mehrere Tarifstufen höher einzugruppieren, was einer Gehaltserhöhung von ca. 10% entspräche und Gesamtkosten von rd. oder 1,2 Milliarden € pro Jahr mit sich brächte.

Zum anderen - es stimmt doch offenbar nicht, nach allen Zahlen, die ich finde, dass "Poliker, die 9000 € netto monatlich hatten,meinen, sie bräuchten um die 1000 €monatlich mehr (die haben das ratz fatz umgesetzt, es gab kaum Proteste dagegen)". Von Januar 2013 mit 8.252 € wurden die steuerpflichtigen Diäten in zwei Schritten bis Januar 2016 auf 9.082 € erhöht. Das sind keine 1.000 € monatlich mehr, das sind erst recht keine 10.000 € netto monatlich (auch nicht, wenn man die steuerfreien Entschädigungen mitberücksichtigt, schließlich sind das erst recht keine Netto-Beträge), und "ratz-fatz" war da auch nichts.

Außerdem finde ich es nicht unangemessen, wenn ein Bundestagsabgeordneter eine Gehaltserhöhung bekommt. Tatsache ist doch, dass ein Bundestagsabgeordneter längst nicht annähernd so gut verdient wie ein mittlerer Manager in einem großen Konzern. Wenn wir gute Politiker wollen, die außer Sprücheklopfen auch ein bisschen was von der Sache verstehen, nicht aus Ahnungslosigkeit alles Lobbyisten überlassen müssen etc.pp., dann müssen wir diesen Leuten auch eine Bezahlung bieten, die nicht zu uninteressant ist. Die Bezüge der Bundestagsabgeordneten orientieren sich an den Bezügen von "einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes". Und, ganz im Ernst - wirklich "gut" verdienen die nicht.

Klar, man kann sehr gut darüber diskutieren, ob ein einzelner Manager wirklich 16 Mio. € im Jahr "verdient", wobei das in Deutschland schon die absolute Ausnahme ist und Deutschland im internationalen Vergleich da sehr schlecht bezahlt. Man kann sicher diskutieren, ob ein einzelner Manager jährlich über 1 Mio. € "wert" ist, während eine Erzieherin als Einstiegsgehalt bei Vollzeit noch nicht einmal 20.000 € brutto bekommt. Aber das ist wiederum eine andere Diskussion.

Hier, was die Abgeordnetenbezüge betrifft, lies doch mal beim Bundestag selber nach (http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_diaeten):

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können..

Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. ... Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit zu großen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.

Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist" (BVerfG-Urteil von 1975).

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial. ...

Das Grundgesetz bestimmt, dass Abgeordnete einen
Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde
Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. .. Dem wird Rechnung getragen, indem man "als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen" - das sind "die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes" als Bezugsgröße. .. Die Jahresbezüge dieser Personengruppe wurden bisher nicht erreicht. "Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2014 monatlich 8.667 €. Ab dem 1. Januar 2015 wird sie 9.082 € betragen."

 
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