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Geschrieben von Johanna3 am 09.08.2015, 11:47 Uhr

Das ist auch ein Totschlagargument!

Natürlich darfst du das. Und du solltest das Geld für die Streikzeit zurückfordern. Es sind doch einige Kommunen eingeknickt und zahlen die Beiträge zurück. Das würde ich zumindest versuchen.

Ich finde es sch....., dass die Arbeitgeberseite kein verhandlungsfähiges Angebot vorlegt.

 
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