Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Johanna3 am 09.08.2015, 21:21 Uhr

Muts, daran kann man es aber drehen

Keine Erzieherin muss bei einem Berufsverbot arbeiten. Du meinst vermutlich "Beschäftigungsverbot am Kind."

Beschreibst du zufällig München?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.