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von DecafLofat  am 26.05.2014, 15:48 Uhr

Nachbarschafts-Zoff

die haben eine tierhalterhaftpflichtversicherung, du hast einen zeugen dass deren hund im garten war.
so einfach ist die welt. tierarzt bitten die rechnung möge er doch direkt an die hundeschule xyz schicken, da deren köter kausal die behandlung nötig machte, und ende.
falls, was ich mir vorstellen könnte, der rierarzt sofort sein geld will (wollte meiner auch immer beim hasen...) dann zahlst du halt einstweilen udn schickst denen mit nem entsprechenden schreiben die rechnugn mit bitte um überweisung binnen frist. folgt nix, anwalt. und ggf presse, da es ja sicher von interesse für alle ist, dass die hundeschulenbetreiber ihre eigenen tiere nicht im griff haben.
da würde ich hartnäckig bleiben.
viel gutes karma udn gute nerven.

 
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