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Geschrieben von tamtamgo am 26.05.2014, 15:22 Uhr

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Der Besitzer des Hundes haftet für diesen und darf den nicht ohne Leine auf fremde Grundstücke Lassen!!!!
Ich hatte schon den Fall wo so ein Hund unser damaliges Häschen aus dem Freigehege gegraben und zerfetzt hat! Der Hund hinterließ haare und die Besitzer des Hundes mussten haften.
Brachte uns den Hasen nicht wieder.... Schnief.
Also Fackel nicht lange, sag du zeigst sie an wenn der Hund nochmal kommt und fertig bist du! Wenn der Hund noch dazu aggressiv ist und bei dir im Garten deine Kinder spielen wäre mir das sehr unlieb wenn sich so ein Vieh herrenlos herumtreibt

 
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