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Geschrieben von Anscha am 26.05.2014, 15:42 Uhr

Nachbarschafts-Zoff

Wieso 2 Forderungen? Als Hundehalter ist man dazu verpflichtet, den Hund zu beaufsichtigen. Entweder leint er ihn auf seinem Grundstück an, damit er keinen Schaden anrichtet oder der Hundehalter muß sein Grundstück einzäunen. Dabei ist es ganz egal, ob die direkten Nachbarn zur Verwandschaft gehören und man eigentlich keinen Zaun wünscht.

Und so langsam arbeiten die Ämter nun auch nicht. Man muß nur Anzeige erstatten, dann bekommt derjenige ziemlich schnell Post vom Ordnungsamt mit Anhörung und Auflagen.

Ich habe 2 x schon uneinsichtige Hundehalter angezeigt und natürlich bringt das was.

Klar, im Moment würde ich die Kaninchen auch noch zusätzlich anders schützen, aber ohne eine Anzeige wird sich auch künftig nichts ändern.

 
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