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Geschrieben von ursel66 am 05.06.2014, 20:06 Uhr

mal aus Banksicht...

Geht der Schacht zu schnell auf und zu..... brechen sich Kunden die Finger und wollen Schmerzensgeld.
Wenn ICH am GA Geld ziehe, weiß ich das - trotz Ablenkung. Und 11 Sekunden? Das habe ich noch nie gezählt. Aber ich habe schon häufig Geld gefunden - als Kunde und als Sachbearbeiterin des GA. Die Spiegel sind nur, um Kunden hinter sich zu sehen. Die Kamera ist anders angebracht - bzw. mehrere.
WAS soll ein Bankinstitut noch alles sicherstellen? Ich hatte eine Kundin vor mir, die brach sich den Fingernagel ab, weil sie gegen das noch geschlossene Geldfach knallte - ihre Karte musste sie zuerst entgegennehmen. Eine andere Kundin nahm die Karte verstaute diese in der Brieftasche und diese in der Handtasche, ähm.... falsches Fach, nahm sie heraus und öffnete ein anderes Fach und schob sie dort hinein. Dann putzte sie sich erst mal die Nase und schwupp, das Geld war eingezogen.... die hat gezetert und gemeckert.....

Und zu diesem Fall: dem Mann muss erst mal nachgewiesen werden, dass tatsächlich er dieses Geld genommen hat. Vielleicht war noch ein Kunde dazwischen??? WENN er es nicht zugibt, könnte es auch anders ausgehen. Die Beweispflicht liegt beim Ankläger und dies ist nicht die Bank, die allerdings die Aufnahmen liefert. Nur sind nicht alle Aufnahmen 24-Stunden-lang.

 
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