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Geschrieben von lotte_1753 am 05.06.2014, 12:40 Uhr

zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Vielleicht nur kurz die unten stehende Diskussion aufgreifend, da doch ein paar Sachen durcheinander gehen.

Nach deutschem Recht muss (!) das Gericht bei Mord zu lebenslanger Haft verurteilen. Das Gericht kann zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen. In diesem Fall erfolgt die automatische Prüfung nach 15 Jahren nicht. Z.B. im Fall Gäfgen hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der wird nicht vor 20 Jahren rauskommen.

Die Würde des Menschen verlangt, so dass BVerfG dass die Möglichkeit besteht, die Freiheit wiederzuerlangen. Um das zu Verändern braucht man neue Verfassungsrichter, eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung reicht nicht.

Jetzt die Frage: Ehefrau wird jahrelang vom Ehemann seelisch gequält und ersticht ihn im Schlaf. Heimtücke, also Mord und lebenslange Haft. Auch ok, dass hier lebenslang=lebenslang ist? Keine Prüfung nach 15 langen Jahren?

 
11 Antworten:

Re: zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Antwort von IngeA am 05.06.2014, 13:24 Uhr

Naja, Mord ist Tötung mit Vorsatz und aus niederen Beweggründen.
Im oben genannten Beispiel sicher Vorsatz, die niederen Beweggründe sind sicher diskutabel. Wenn das Gericht fest stellt, dass die Frau die Tat aus einer seelischen Notsituation heraus getan hat, ist das kein niederer Beweggrund mehr, also auch kein Mord, also auch nicht lebenslänglich.
Oder hab ich da was falsch verstanden?

LG Inge

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Re: zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Antwort von lotte_1753 am 05.06.2014, 14:40 Uhr

Heimtücke, also das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, ist auch Mordmerkmal (neben einigen anderen).

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Re: zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Antwort von Reni+Lena am 05.06.2014, 14:50 Uhr

es müssen aber noch niedere beweggründe wie bereicherung etc dazu kommen..sonst kein mord...und es muss deutlich geplant sein.

Egal..ich würde die Frau gar nicht ins Gefängnis stecken, aber ich bin ja (zum glück) auch kein Richter.

Abgesehen davon..wer klug ist braucht nicht "morden" da gibt's andere Möglichkeiten:) dem schick ich einmal "Moskau Inkasso" und er wird ihr die Füße küssen und mit seinen gipsarmen jeden tag Rosen schenken:)

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Re: zur Diskussion unten - lebenslange Haft

Antwort von shinead am 05.06.2014, 15:03 Uhr

Heimtücke (also z.B. jemanden im Schlaf zu ermorden) braucht keine niederen Beweggründe mehr. Heimtücke bedeutet immer Mord.

Wenn Frauen ihre Männer töten ist meist Schlaf oder Gift mit im Spiel. Beides heimtückisch.

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Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von Ebba am 05.06.2014, 15:51 Uhr

Wenn eine Ehefrau unter den geschilderten Umständen ihren Mann im Schlaf ersticht wird sie in aller Regel zwar wegen Mordes verurteilt, aber wegen Vorliegens strafmildernder Gründe wohl oft nicht zu einer lebenslangen, d.h. idR 20 jährigen Haftstrafe (sog. Rechtsfolgenlösung) . Eine entsprechende Regelung findet sich in § 49 StGB. Ein Urteil (hier Mord aus Eifersucht), dass sich mit solchen Milderungsgründen auseinander setzt findest du hier:

http://openjur.de/u/346304.html

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von lotte_1753 am 05.06.2014, 20:11 Uhr

Deswegen hatte ich den ausgangsfall auch auf seelische Quälereien beschränkt. Aber es ging mir ums Prinzip.

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von Maxikid am 05.06.2014, 21:09 Uhr

Wird man der Frau nicht die Frage stellen, warum sie nicht zur Polizei gegangen ist. Sie ist ja nicht gefangen gehalten worden? Aber evtl. hätte die Polizei ihr nicht geglaubt? Aber ohne vorher bei dieser gewesen zu sein? Daher könnte ich mir eine hohe Haftstrafe fuer sie vorstellen, aber auch nicht mehr als 15 Jahre und mit der Möglichkeit der früheren Entlassung. LG maxikid

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von lotte_1753 am 05.06.2014, 22:02 Uhr

Die Rechtsfolgenloesung ist eine aus der Not geborene Ausnahme die nur sehr selten angewandt wird. Darauf wollte ich eigentlich nicht heraus.

Mein Punkt ist, dass es Situationen gibt, wo die einfachen Loesungen nach denen unten ziemlich platt gerufen wurde, einfach nicht greifen, weil das Leben nunmal komplex ist. Dem 22-jaehrigen Raubmoerder (um mal ein klares Beispiel zu nehmen) muss man ihn wirklich bis er 89-jaehrig stirbt im Knast behalten, wenn er seit seinem 23. Lebensjahr Reue zeigt?

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von Ebba am 06.06.2014, 0:15 Uhr

Wer sagt denn, dass man das muss? Unsere Verfassung und die hierzu ergangenen Urteile des BVerfG ja eben gerade nicht. Du schriebst doch selbst, das hier in D "lebenslänglich" 20 Jahre bedeutet. jetzt bin ich verwirrt und weiß nicht, worauf du hinaus willst.

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von lotte_1753 am 06.06.2014, 8:46 Uhr

darauf, dass das Leben zu komplex ist, um zu schreien, dass "lebenslang auch lebenslang bedeuten soll" und wir in D zu lasch sind gegenueber den USA. (Hat aber keine von denen, die unten diese Thesen - mit teilweise voellig falschen Vorstellungen von unserem Rechtssystem - vertreten haben, interessiert.

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Re: Mord bedeutet nicht immer lebenslänglich

Antwort von Daffy am 07.06.2014, 10:38 Uhr

Naja, stand doch oben schon - ein Mensch, der sich in einer Ausnahmesituation befindet, KANN mildernde Umstände geltend machen - wobei ich das in Deinem konstruierten Extremfall schon zweifelhaft finde:

Eine Frau, die sich bei in den D geltenen Gesetzen (im Iran oder Pakistan wäre ihre Situation juristisch schwieriger) jahrelang misshandeln lässt (nicht eingesperrt war, weil in dem Fall u.U. sogar Notwehr geltend gemacht werden könnte), womöglich zulässt, dass Kinder mitbetroffen sind, ist entweder mitschuldig oder so gaga, dass sie unter Betreuung stehen müsste. Sie wird etliche Male den Mord erdacht haben, bevor sie zur Tat schritt und kommt dann nicht auf die Idee, ein paar Scheine und Wechselwäsche zu raffen und in einer weit entfernten Großstadt bei Polizei, Anwalt und/oder Sozialamt aufzuschlagen mit dem deutliche Hinweis, dass sie nicht will, dass ihr aktueller Aufenthaltsort bekannt wird?!

Da fallen mir wesentlich schrecklichere Szenarien ein - allein letztens in einem Zeitartikel, wo es um eine aktuelle Sorgerechtsänderung in der Schweiz zugunsten der Väter ging und irgendein Behördenmensch meinte, er wolle jetzt erleben, dass auch Neugeborene tageweise von den Müttern an die Väter übergeben werden müssten - das wäre eine Situation, wo ich wirklich nicht wüsste, was ich täte. Oder wenn ein Vater von seiner Partnerin informiert wird, dass sie die Trennung wünscht und er ab sofort Besuchspapa ist bzw. allenfalls stört, weil der Neue hervorragende Vaterqualitäten hat und man das Kind ja nicht verwirren will. Das wären eben so Fälle, wo ich ein gewisses Verständnis hätte.

Aber es ging doch in dem anderen Beitrag um Menschen, die mehrfach aufrgund ihrer Persönlichkeitsstruktur ausgetickt sind und nach Jahren intensiver Beobachtung absehbar wieder austicken werden - und die dann freigelassen werden müssen, weil sie ihre Strafe abgesessen haben und weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung gekippt wurde. Oder weil irgendwelche Fachleute in ihrem Machbarkeitswahn meinen, derjenige sei erfolgreich therapiert worden und man könne das jetzt in einem Feldversuch austesten. Wobei auch eine Ausbildung in dem Bereich Realitätsverlust nicht ausschließt - was war denn mit der schweizer Therapeutin, die mit ihrem Mörder auf dem Weg zur Reittherapie noch ein Messer gekauft hat - "zum Hufeauskratzen"?! Oder die andere, die im Gefängnis vergewaltigt wurde von einem Täter, den sie eigentlich für die Freiheit empfehlen wollte? Es erinnert mich an die Halter großer muskulöser Hunde, die, bis ihnen das Gegeteil bewiesen ist, davon überzeugt sind, dass ihr Liebling vollkommen ungefährlich ist. Aber wenn Opferschutz nur heißt, dass das Opfer therapiert wird und Anspruch auf eine Videovernehmung hat (viel mehr kann man nachträglich wohl nicht tun und vorbeugenden Opferschutz gibt es laut Shinead ja nicht)...

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