Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 07.10.2018, 13:47 Uhr

Güterabwägung

Wenn man sich damit ernsthaft auseinandersetzt, wird man um eine genaue Hinterfragung seiner selbst und um eine Güterabwägung nicht herumkommen.
Das Erste behandelt den Aspekt, ob es lediglich um "eine reinwürgen", Rachegelüste und um das eigene Ego geht, ob lediglich die Meinung einem nicht paßt etc., da verbietet sich selbstredend eine Meldung.
Beim zweiten Teil geht es darum, ob durch das Melden Schlimmeres verhindert/öffentlich gemacht wird. Shinead hat das sehr gut dargelegt in ihren Posts, sehe ich haargenauso.

Die Meinungsfreiheit zu respektieren ist zugegebenermaßen desöfteren unerträglich, gelegentlich aufwühlend. Die Grenze verläuft m.E. dort, wo die Würde eines anderen und/oder die körperliche Unversehrtheit verletzt oder in Gefahr wäre, oder wenn es eindeutig um verfassungswidrige oder verbotene Dinge (Zeigen des Hitlergrußes , Anstimmen des Horst-Wessel-Liedes etc.) ginge. Das würde ich nicht ertragen wollen und deshalb entsprechend vorgehen.

Ralph

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.