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von Leena  am 07.10.2018, 18:10 Uhr

VORRAUSETZUNG. er schadet niemandem körperlich

Und wenn ER niemandem körperlich schadet, aber geistig / emotional, und der Geschädigte zieht dann los und setzt die Hasstiraden vom ersten Menschen in die Tat um..?

A sagt, scheiß Ausländer / Frauen / Homosexuelle / Glatzköpfe / …, die sollte man alle erschießen! Damit tut er ja niemandem körperlich weh... Und wenn B das dann hört, denkt, ja, klar, da hat A recht, also ziehe ich mal los und erschieße Ausländer / Frauen / Homosexuelle / Glatzköpfe / … Hätte man das nicht verhindern müssen, indem man bei A gehandelt hätte..? Volksverhetzung ist ein Straftatbestand.

 
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