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Geschrieben von Blueberry am 07.10.2018, 18:31 Uhr

VORRAUSETZUNG. er schadet niemandem körperlich

Anzeige bei der POLIZEI, die ist für sowas zuständig.... den AG würde ich dennoch raus lassen. Da ist die Motivation nämlich dann nicht das Verhindern einer Straftat, sondern persönliche Genugtuung.

 
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