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Geschrieben von Malus am 07.10.2018, 15:50 Uhr

Ein Fallbeispiel:

Einen Holocautleugner kann man bei der Polizei anzeigen..
Man kann in dem Fall auch den Schuldirektor informieren,da so jemand nicht geeignet ist,Kinder zu unterrichten. Beides moralisch o.k.

Lehrer haben generell neutral zu sein.

Nach dieser Definition könnte man theoretisch auch,wie von der AfD verlangt,Lehrer denunziieren,die negativ über die AFD reden vor den Schülern.

Denunziation kann manchmal richtig sein. Siehe Post Ralph. Sehe ich wie er. Aber sie hinterlässt ein ungutes Gefühl.

Wo zieht man die Grenze?das ist oft sehr subjektiv.

Holocaust Leugnen ist jedenfalls eine Straftat. So ein Lehrer gehört nicht vor eine Klasse.

Ein Lehrer,der negativ über die AFD spricht,aber sollte nicht seinen Beruf verlieren. Da sind wir uns einig?

Was wenn er aber denunziert wird?

Das ist dann schlecht. oder?

Fängt man aber mit dem Denunzieren an und Denunziation wird auf einmal nicht mehr gesellschaftlich geächtet,muss man damit rechnen dass ein allgemeines Klima der Denunziation,des Mißtrauens,der Angst Einzug hält.

Wie in der DDR.

Deswegen sollte man es sich nicht zu leicht machen.

Es hat zwei Seiten.

 
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