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von Leena  am 07.10.2018, 18:59 Uhr

VORRAUSETZUNG. er schadet niemandem körperlich

Habe ich gesagt, dass die Polizei für sowas die falsche Adresse sei?

Die Fragestellung im Ausgangsposting war 'bei entsprechenden Sprüchen oder Äusserlichkeiten bei Polizei oder Chef anzukreiden" oder eben nicht, und die AP fand, wenn man mit den Sprüchen niemandem körperlich schadet, würde sie es nicht anzeigen. Und zu genau dem Punkt habe ich angemerkt, dass das für mich eine kurzsichtige Betrachtungsweise ist, weil man sich erstens auch mit Sprüchen strafbar machen kann und weil man zweitens mit Sprüchen andere zu körperlichen Angriffen anstacheln kann.

 
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