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Geschrieben von emmisya am 16.10.2019, 14:04 Uhr

Unterrichtsausschluss mit Abholen / Ordnungsmaßnahme (Verwaltungsakt)

Ein Ausschluss aus dem laufenden Unterricht gilt als erzieherische Maßnahme (kann auch abholen lassen sein) und steht unter der Ordnungsmaßnahme (wenn es um einen ganzen oder mehrere Tage geht) und kann von dem jeweiligen Lehrer ausgesprochen werden.

 
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