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Geschrieben von emmisya am 16.10.2019, 7:31 Uhr

Unterrichtsausschluss/Schulverweis

"Das ist eine Ordnungsmaßnahme durch den Schulleiter mit vorheriger Anhörung etcpp."

Nein, das stimmt so nicht, da es eine erzieherische Maßnahme ist.
Ein Kind von der laufenden Stunde auszuschließen, weil durch ihn ein Unterrichten nicht möglich ist, betrifft die Stunde/Stunden und kann von der Lehrkraft entschieden werden.

"Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausschließen, wenn der Unterricht gestört wird (erzieherische Maßnahme)."

 
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