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Geschrieben von IngeA am 15.10.2019, 13:39 Uhr

Geht es nicht auch ohne Bestrafungen?

So oder so muss die Schule das anders in den Griff bekommen. Die Schule darf ihn nicht einfach abholen lassen. Wir haben Schulpflicht. Und gleichzeitig damit aber auch das Recht auf Beschulung.

Vorzeitig abholen lassen ist ein Unterrichtsausschluss, eine Ordnungsmaßnahme, die man nicht einfach so alleine und für jetzt entscheiden kann.

Mal rein rechtlich, unabhängig davon ob die Lehrerin mit ihren Nerven am Ende ist oder es sogar für das Kind besser wäre.

LG Inge

 
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