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Geschrieben von IngeA am 15.10.2019, 20:18 Uhr

Geht es nicht auch ohne Bestrafungen?

Zumindest in Bayern steht darüber im Schulgesetz nichts. In welchem BL lebst du denn?

Würde mich wundern, wenn "Erziehungsmaßnahmen" höher stehen als Schulpflicht und Recht auf Schule. In eine andere Klasse versetzen, Ja. Abholen lassen kann ich mir als erlaubte Erziehungsmaßnahme nicht vorstellen. Aber vielleicht irre ich mich ja.

LG Inge

 
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