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Geschrieben von emmisya am 15.10.2019, 18:35 Uhr

Geht es nicht auch ohne Bestrafungen?

"Die Schule darf ihn nicht einfach abholen lassen. Wir haben Schulpflicht. Und gleichzeitig damit aber auch das Recht auf Beschulung."

Als zeitweiligen Ausschluss (Stunden) vom Unterricht ist das durchaus möglich. Es ist eine erzieherische Maßnahme und darf von der Lehrerin ausgesprochen werden. Ebenso das Nacharbeiten oder das Versetzen an einen anderen Platz.

 
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