Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Chrissie3 am 23.05.2014, 19:16 Uhr

Grundstück - die unendliche Geschichte / was steckt nur dahinter?

Hallo,

ich habe damals nicht alles im Detail gelesen, ehrlich gesagt, auch deshalb, weil so viele Halbwahrheiten, Gerüchte etc. entstanden sind.

Zunächst mal: er kann schon eine Reservierungsgebühr erheben. Aber daran sind strenge Regeln gebunden und die halten nicht immer. Auf jeden Fall muss die Gebühr am Ende mit der Maklerprovision verrechnet werden.

Ich würde mir aber auf jeden Fall den Auftrag des Maklers zeigen lassen, bevor ich eine Gebühr zahle.

Denn: Du schließt nicht mit dem Makler den Kaufvertrag sondern mit dem Käufer. Was, wenn der gar nicht über den Makler arbeitet oder aber nicht an Dich verkaufen will? Für diesen Fall sollte auf jeden Fall eine Klausel aufgenommen werden, dass die Reservierungsgebühr für den Fall, dass der Makler die Vermittlung des Grundstücks nicht zustande bringt, wieder zurück erstattet wird und nur für den Fall gilt, dass ihr die Finanzierung nicht stemmen könnt oder ihr diejenigen seid, die nicht mehr weiter machen wollen.

Die Reservierung würde ich nur unterschreiben, wenn ihr im Grunde sehr sicher seit, dass ihr das Grundstück haben wollt.

Also:
1. sicher sein, dass der Makler überhaupt vermitteln darf
2. erst ein Gespräch mit dem Eigentümer führen-> Ihr könnt ja dem Makler beruhigt bestätigen, dass er euch die Immobilie nachgewiesen hat, dann muss er für diesen Fall nicht Angst um seine Provision haben (vorausgesetzt, er ist überhaupt vom Eigentümer beauftragt worden)
3. wenn Gespräch mit Eigentümer zur Zufriedenheit verlaufen ist, bespricht das Thema mit Eurer Bank. Die haben in der Regel schon eine Ahnung, ob die Immobilie das wert ist. Wenn es zu Komplikationen kommen könnte (z. B. Verdacht auf Altlasten, weil früher da mal eine Tankstelle drauf war) auf jeden Fall einen Sachverständigen mitnehmen. Aber glaub´ mir, das Ergebnis des Sachverständigen über den Wert bringt Dir nicht viel. Ein bisschen Aufatmen, wenn er ungefähr auf den Verkaufswert kommt. Wenn nicht, dann müsst ihr selbst dennoch entscheiden, ob ihr das Grundstück trotzdem haben wollt, denn bekanntlich entscheidet nicht der Gutachter sondern Angebot und Nachfrage über den Preis. Ein geringerer Preis im Gutachten kann natürlich ganz gut für Verhandlungszwecke genutzt werden.

4. Wenn der Makler ein Geheimnis aus dem Eigentümer macht, obwohl ihr bereit seit, einen Nachweis zu bestätigen, dann könnt ihr davon ausgehen, dass er höchstwahrscheinlich keinen Auftrag hat -> dann lohnt es sich auf jeden Fall den Eigentümer ausfindig zu machen und allein in die Verhandlungen zu gehen.

5. Wenn es wirklich so ein Traumgrundstück wäre, dann wäre es in der Tat sehr wahrscheinlich schon weg. Also gibt es vermutlich noch einen Haken, den der bisherige Interessent vielleicht entdeckt hat. Aber möglich ist es natürlich, dass dieser tatsächlich die Finanzierung nicht bekommen hat oder sich für ein anderes Objekt entschieden hat. Gerade im Immobilienbereich gibt es nichts, was ich nicht schon erlebt habe. Selbst Käufer oder Verkäufer, die beim Notartermin doch nicht unterschrieben haben.


Viel Erfolg und viele Grüße
Chrissie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.