Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 04.06.2014, 17:09 Uhr

@claudi700

Ein Richter schreibt in seinem Urteil niemals etwas von "lebenslang". Das ist die Presse, die das so betitelt.

Lebenslange Strafen verstoßen gegen die Verfassung. Eine Verfassungsänderung wäre in diesem Bezug m.E. fatal. Die Geschichte mit den Menschen 2. Klasse hatten wir schon mal.

Welcher Kinderschänder hat denn nur 2 Jahre bekommen?
3.5 Jahre für Steuerhinterziehung gibt es auch nur bei Rekordsummen (und die hatte der Herr Hoeneß nun mal). Die Summe der Jahre gibt nur bedingt Ausdruck darüber was der einzelne Täter getan hat. Da muss man immer den Einzelfall (und damit ganz sachlich die Tat) beobachten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.