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Geschrieben von roxithro am 04.06.2014, 12:31 Uhr

Freigang für Sexualtäter....

Nein, das meine ich nicht, schön wärs ja, wenns so einfach wäre!
Das " Abschrecken" ist natürlich eine komplexe Angelegenheit, die man nicht an einem höheren Strafmaß allein festmachen kann.
Aber EIN Ansatzpunkt wäre das Hochsetzen der Dauer des Freiheitsentzuges. Die ist allgemein zu lasch, finde ich.
Wenn ich sehe, dass der Mörder eines Kindes nach sechs Jahren frei kommt, dann kann ich nur den Kopf schütteln über diese Unzulänglichkeit unseres Rechtsstaates.

 
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