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von dhana  am 04.06.2014, 15:39 Uhr

unsere verfassung entspricht nicht mehr der aktuellens situation

Hallo,

was für mich in unserem Strafsystem komplett fehlt ist Wiedergutmachung - warum muss ein Täter nicht aus seinem Vermögen oder seiner Arbeitskraft erst mal die Therapie des Opfers bezahlen - oder auch den Unterhalt der Hinterbliebenen bezahlen - bevor er selber an Therapie denken darf.

Wie kann das sein, das ein Täter seine Therapie vom Staat finanziert bekommt (in der Strafanstalt) - dort kann er dann gleich noch eine Ausbildung machen, kann das Abitur nachholen ..
Und das finde ich nicht richtig - da hat das erste Recht nicht der Täter.. da muss als erstes an das Opfer gedacht werden.. sei es finanzielle Unterstütung um eine Therapie machen zu können, Unterhalt oder oder oder..

Ich denke per se ist unser Strafsystem nicht falsch - aber das Hauptaugenmerk sollte darauf liegen, das ein Opfer von Gewalttaten Unterstützung bekommt - und zwar den dem der das auch gemacht hat.
Warum soll ein Gewalttäter, der jemand so zusammengeschlagen hat, das der Narben hat - nicht die Op bezahlen, zur Narbenkorrektur?

Gruß Dhana

 
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