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Geschrieben von shinead am 04.06.2014, 10:57 Uhr

Freigang für Sexualtäter....

Die Strafe hat der hier genannte Täter ja abgesessen. Aktuell ist er (eigentlich bis 2017) in Sicherheitsverwahrung.

Genugtuung - Hm... Also doch die Scharia mit Steinigung, Recht auf Vergeltung (wie Du mir, so ich Dir)?
Ne. Das wäre für mich ein Grund zum Auswandern. Eine gewisse Ethik hätte ich schon gerne im Strafrecht verankert. Und zwar eine Ethik, die weder Selbstjustiz, Vergeltung noch Rache fördert, sich nicht mit Gefühlen, sondern nur mit Tatsachen auseinander setzt.

Versteht mich nicht falsch. Wenn jemand meinem Junior etwas antut, dann werde ich die zweite Bachmaier. Allerdings in dem Bewusstsein eine Straftat zu begehen und mit der Gewissheit dafür im Bau zu landen.

 
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