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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 31.10.2018, 15:55 Uhr

Vornamen ändern

War er mal bei der Meldestelle und hat sich dort erkundigt? Und wenn ja - wann?

Seit 2010 gibt es behördlicherseits keine Rufnamen mehr, und seit Inkrafttreten des BMG 2015 kenne ich kein behördliches Computerverfahren mehr, das (entgegen der Rechtslage) die Vornamen "klassifiziert", also in "Rufname" und "Nicht-Rufname" unterteilt.

Mein Sohn hat zwei Vornamen, er wird (derzeit - war auch schon anders) auf seinen Wunsch hin mit dem zweiten gerufen. Damit gibt es keinerlei Probleme.

Im übrigen kann man nicht einfach den Vornamen ändern, auch mit dem neuen Gesetz nicht. Man kann lediglich die Reihenfolge der bereits vorhandenen Vornamen so ändern, daß der Rufname vorne steht.

 
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