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Geschrieben von SunnyGirl!75 am 01.11.2018, 0:23 Uhr

NUR die Reihenfolge kann neu festgelegt werden!

Tradition hin oder her. Wenn man für sein Kind eigentlich den zweiten Namen als Rufnamen haben möchte, ja dann kann ich den ja auch genauso gut gleich als Erstnamen eintragen lassen.
Das haben meine Großeltern nichtmal vor 80 bzw. 82 Jahren so gemacht.

Beide Söhne, also mein Vater und mein Onkel haben als "Zweitnamen" den Namen ihres Vaters bekommen. Kein Mensch würde sie Heinrich nennen, wie mein Urgroßvater hieß.

 
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