Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 27.03.2020, 14:37 Uhr

Machen wir das BESTE draus

Die Verordnung umfasst Zusammenkünfte im ÖFFENTLICHEN Raum. Der Garten ist nicht öffentlich und nicht frei zugänglich und ausschließlich für die Mieter des Hauses. Und wir wohnen nicht in einem Wohnblock.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.