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Geschrieben von Berlin! am 27.03.2020, 13:31 Uhr

Ach ja?

Na ja. Für eine Ausgangssperre hat man ja auch weitestgehend auf gesetzliche Grundlagen verzichtet. Aber da ging es ja auch nur um die persönliche Freiheit, jetzt geht es um Geld.

Und selbst in dem von Dir gepusteten Antrag steht: kein Rechtsanspruch auf Förderung. Vorbehalt der Nachprüfung, Unterlagen sind dann unverzüglich beizubringen (welche?).
Hast Du den Antrag selber mal gelesen?
Welche Unternehmen sind denn nach Art. 2 Absatz 18 der Gruppenfreistellungsverordnung ausgeschlossen?
Und dann kannst Du sicher auch ganz einfach sagen, wie viele Beschäftigte ein Unternehmen nach diesem Antrag hat, die 3 450 Euro-Kräfte, 2 Vollzeit, 2 in Elternzr Spanisch.
Immer noch einfach?eit, eine im Mutterschutz und 7 Teilzeitkräfte haben. Von den Teilzeitkräften arbeitet eine 15 h/Woche, 2 arbeiten 23 h/Woche, 2 arbeiten 30 h / Woche und der erst au Abruf bis max. 10 Stunden die Woche.
Na? Immer noch alles ganz einfach? Und jetzt stell Dir mal vor, Deutsch ist nicht Deine Muttersprache. Lies den Antrag mal auf Englisch. Oder Spanisch.
Wie einfach ist es jetzt?

In Berlin sind zudem noch diverse Belege gleich beizufügen. Viele haben die Unterlagen gar nicht, die sind in der Regel beim Steuerberater.

Ich habe nicht auf Beamte geschimpft. Schon gar nicht so allgemein. Ich schimpfe auf die Bürokratie.

 
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