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Geschrieben von Berlin! am 27.03.2020, 20:55 Uhr

Machen wir das BESTE draus

Der Garten gehört rein rechtlich zur Wohnung. Und dort darf ich nach wie vor tun und lassen, was ich will. Das gilt für die anderen Mieter genau so.

Das mit dem Party feiern scheitert schon daran, dass man zu diesem Zweck seine eigene Wohnung ja nicht verlassen darf um zu Dir zu kommen.

Es ist natürliche im höheres Risiko, als wenn wir ausschließlich drin bleiben und jedes Kind in einem bestimmten Zeitfenster in den Garten darf.
Aber auf der anderen Seite müssen wir das alles noch einige Wochen aushalten. Ich kann meine Kinder nicht einsperren, das geht nicht. Und auch nicht von allen sozialen Kontakten fern halten.

 
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