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von Leena  am 26.06.2022, 11:44 Uhr

Das wird man wohl doch noch mal sagen dürfen.

Du hast das mit der "allseits geliebten Meinungsfreiheit" falsch verstanden.

Meinungsfreiheit bzw. Meinungsäußerungsfreiheit ist das subjektive Recht auf freie Meinung und freie Äußerung dieser Meinung. Das Recht umfasst nicht die Äußerung von nachprüfbaren Unwahrheiten.

Sprich: Nicht geschützt sind unwahre Tatsachenbehauptungen.

Wenn man "alternative Fakten" äußert, ist dies in Deutschland z.B. nicht von der "allseits geliebten" Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Staat ist Verpflichteter der Meinungsfreiheit, er muss dafür sorgen, dass jeder Mensch die Meinungsfreiheit der anderen Menschen respektiert. De Verpflichtung, die Meinungsfreiheit anderer zu respektieren, ist NICHT die Verpflichtung, die Meinung anderer zu respektieren, geschweige denn, alternative Fakten freundlich lächelnd abzunicken. (Wenn ich Hausrecht habe, darf ich auch jemanden bitten, meinen Bereich zu verlassen, wenn mir seine Meinung nicht passt, auch da schränkt mich die allseits geliebte Meinungsfreiheit tatsächlich nicht ein.)

Und wenn einer öffentlich Bockmist verzapft, dann wird man das ja wohl noch sagen dürfen. (Spoiler: Ja, man darf es.)

Du darfst das dann auch gerne doof finden, wenn ich das sage.

 
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