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Geschrieben von Hase67 am 24.06.2022, 11:06 Uhr

Paragraf 219a wurde gestrichen...

... geht gerade über den Ticker, der Bundestag hat das beschlossen. Eine sehr gute Nachricht für alle Frauen und alle Ärzt*innen, die Frauen in dieser schwierigen Situation unterstützen.

 
44 Antworten:

Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Jana287 am 24.06.2022, 11:21 Uhr

Im vergangenen Jahr wurden in D knapp 95.000 Kinder abgetrieben, nur 4 % davon aus medizinischen Gründen oder nach Sexualdelikten.
Es ist also davon auszugehen, dass es kein Problem ist einen Arzt zu finden, der das durchführt.

Für mich hätte es diese Gesetzesänderung nicht gebraucht, und eine gute Nachricht ist es schon gar nicht.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Alison am 24.06.2022, 11:27 Uhr

Für jemanden, der diese Möglichkeit schon einmal in "Anspruch" nehmen musste, finde ich das eine gute Neuigkeit.

Ich habe mich damals lang mit der Ärztin unterhalten, sie hat mir da viel Einblick gegeben, auch in Ihre Gefühlswelt und auch in Ihre Ängste, die sie immer wieder mal plagten.

Selbstverständlich gibt es diese Möglichkeit für jede Frau, egal aus welchem Grund und ich finde das auch gut so.

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Es ist eine sehr gute Nachricht.

Antwort von Petra28 am 24.06.2022, 11:32 Uhr

Denn im Zweifel hätte ich nicht nur „einen“ Arzt finden wollen, sondern mich, wie vor jedem anderen medizinischen Eingriff, informieren und frei entscheiden wollen. Ich finde es eine bodenlose Frechheit, dass die bloße Information darüber, dass der Eingriff durchgeführt wird, als „Werbung“ gilt.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von pflaumenbaum am 24.06.2022, 11:33 Uhr

Ich finde es richtig, dass Abtreibung möglich ist. Aber es sollte die letzte Option sein und mir scheint die Zahl der durchgeführten Abtreibungen - auch im Verhältnis zu den geborenen Kindern - auch sehr hoch.
Das ist aber kein Argument dafür, Abtreibungen schwieriger zu machen durch Werbungsverbote, finde ich. Vielmehr sollte über Präventionsmaßnahmen nachgedacht werden...

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von DK-Ursel am 24.06.2022, 11:39 Uhr

Ich finde auch, daß dies eine gute Nachricht ist.
Frauen werden oft noch sehr unmündig behandelt und ich finder es frech, daß man bisher glaubte, sie seien nicht instande, eine Information von "Werbung" zu unterscheiden.
mir scheint mir, die Befürworter des Paragraphen haben mal wieder in Sachen Kommunikation, Begrifflichkeit und Inhalte nichts kapiert.
Als ob Frauen zur Abtreibung wie zum Kauf eines neuen Parfüms oder einer Küchenmaschine verführt würden, wenn sie sich informieren, wann, wo und wie sie im Notfall eine Abtrteibung durchgeführt bekommen!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Hase67 am 24.06.2022, 11:39 Uhr

Das klingt, als fändest du Abtreibungen nur legitim, wenn sie aus medizinischen Gründen oder nach Sexualdelikten stattfinden. Da bin ich anderer Meinung. Und glaube, dass die Zahl der Frauen, die leichtfertig "statt Verhütung" abtreiben, in der absoluten Minderzahl sind. Abgesehen davon ist die Streichung dieses Paragraphen vor allem eine große Erleichterung für die Ärzt*innen und gibt ihnen Rechtssicherheit.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Jana287 am 24.06.2022, 11:54 Uhr

Oh nein, ich bin nicht generell gegen Abtreibungen.
Aber ich sehe ethisch schon auch, dass da ein ungeborenes Leben beendet wird. Und auch der Schutz dieses Lebens sollte in der Diskussion eine Rolle spielen.

Es gibt zig Verhütungsmethoden, für Mann und Frau. Und ich finde schon, man sollte vor dem Geschlechtsverkehr seinen Beziehungsstatus und Verhütungsstatus klären. Falls dennoch eine ungewünschte Schwangerschaft eintritt, und es keine andere Möglichkeit gibt, nun denn. Ich bin auch schon 2 Mal Sontags früh in die Notapotheke gefahren, um mir die Pille danach zu holen. Und ja, im schlechtesten Fall hätte ich auch Bedarf an Beratung zu einer Möglichen Beendigung der Schwangerschaft gehabt. Dennoch denke ich, man muss die jetzige Regelung nicht vereinfachen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Hase67 am 24.06.2022, 12:06 Uhr

In dem Paragrafen war zwar von einem "Werbeverbot" die Rede, aber z. B. Frau Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert hat, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, hat damit ja eher "Information" als Werbung betrieben. Und um solche Fälle geht es ja letztendlich.

Was deine anderen Argumente angeht, bin ich bei dir.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Shanalou am 24.06.2022, 12:10 Uhr

Sehr gut!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von HeyDu! am 24.06.2022, 12:46 Uhr

Hier unterschreibe ich.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Kampfgnom27 am 24.06.2022, 13:00 Uhr

Ich habe da auch gemischte Gefühle zu und finde nicht dass es eine rein positive Nachricht ist . Ethisch bin ich da bei dir.

Aber ich sehe zb auch die Entwicklung in der pränatalen Diagnose kritisch( blutest zb) und da ich schon oft festgestellt habe dass Diskussionen müßig sind wollte ich dir nur zeigen es gibt noch die Personen die auch so denken . ..

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Berlin! am 24.06.2022, 13:24 Uhr

Ich kann da gut unterscheiden.
Ich persönlich bin gegen Abtreibungen. Ich finde, jedes Leben ist wertvoll.
Das ist einfach meine ganz persönliche Meinung. Verhütung ist kein Hexenwerk, dass nur Eingeweihten zugänglich ist. Schwangerschaften sind in Deutschland ganz leicht zu verhüten.

Ich finde aber auch, dass jede Frau dass selbst entscheiden sollte.
Sie sollte sich vorher informieren können.

Und vor allem: weder wird es leichter, noch schwerer, abzutreiben. es geht NUR um die "Werbung" für diesen Eingriff. Mehr nicht. Und dieses sog. Werbeverbot war einfach auch nicht mehr verfassungsgemäß. Ganz simpel.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von wolfsfrau am 24.06.2022, 13:24 Uhr

100 Prozent, Ursel!

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Du verwechselst da was....

Antwort von Berlin! am 24.06.2022, 13:26 Uhr

Abtreibungen sind genau so schwer oder leicht wie vorher. daran ändert sich gar nichts.

Nur dürfen Ärzt*innen jetzt über diesen Eingriff informieren. Den sie aber weiter nur durchführen dürfen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, siehe oben.

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Re: Soweit ich weiß, bleibt es ja dennoch dabei, dass

Antwort von cube am 24.06.2022, 13:29 Uhr

a) keine Werbung gemacht werden darf, sondern lediglich Information darüber veröffentlicht werden darf, dass man als Praxis einen Abbruch vornehmen kann
und
b) bedarf es für einen Abbruch ja nach wie vor eines vorherigen Beratungsgespräches und dem entsprechenden Schein, das man dieses getätigt hat.

Es wird also nicht so sein, dass man mal eben im Netz googelt, wer denn "mal eben in der Nähe einen Abbruch machen könnte".
Es geht doch vielmehr darum, dass Frau nach reiflicher Überlegung nicht Angst haben muss, niemanden zu finden, der ihr dann helfen kann. Und sicher auch darum, dass man sich eben nicht trotz aller Überlegungen/Beratungen etc als halbe Verbrecherin fühlt, weil man sich eben nicht ganz normal und offiziell erlaubt informieren kann, an wen man sich denn nun wenden könnte.
Das Verbot der Information implizierte für meine Begriffe eben immer auch ein Stück weit, dass man hier etwas illegales sucht bzw. vor hat. Und das wurde durch die Verurteilung der genannten Ärztin nur bekräftigt.
Also in so fern gut, dass Ärzte nun ganz legal informieren dürfen.

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Sehr gut!

Antwort von Leena am 24.06.2022, 13:49 Uhr

Ich finde es eine sehr gute Nachricht, gerade für Ärzte und Ärztinnen wie Kristina Hänel, die jetzt ganz offiziell und legal auf ihrer Homepage Informationen posten darf. Denn genau das ist doch der Punkt, wie sie es auch selbst angesprochen hat: "Es ging nie um Werbung für Abtreibung, nur um Information."

An den rechtlichen Grundlagen, unter denen eine Abtreibung möglich ist, ändern sich ja gar nichts, da wird nichts "einfacher". Aber man kann sich leichter informieren, welche Ärzte mit welchen Methoden Abtreibungen durchführen.

Dass "Information" nach der bisherigen Rechtslage des § 219a schon "Werbung" war, fand ich - ganz privat - auch so schon surreal.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Miamo am 24.06.2022, 14:30 Uhr

Nach der Schwangerschaftskonfliktberatung erhält die Schwangere einen Beratungsschein und mit diesem meist die Adressen der FA´s, welche solche Eingriffe vornehmen. Hat sich daran etwas geändert? Wenn nicht, könnte man jetzt im Vorfeld schon gucken, wer solche Eingriffe vornimmt, aber was an dieser Änderung jetzt so sensationell ist, hm..

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Hase67 am 24.06.2022, 14:30 Uhr

Lies mal weiter oben die Antwort an Jana, da habe ich es erklärt.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Miamo am 24.06.2022, 14:57 Uhr

Schrieb ich doch, jetzt können sich Schwangere im Vorfeld auf Internetseiten informieren, weil es erlaubt ist, diese Info herauszugeben. Davor hat man die Adressen nach der Konfliktberatung bekommen.

Ich habe da kein Problem mit, kann jetzt nur keinen bahnbrechenden Erfolg mit dem Wegfall dieses § erkennen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von DecafLofat am 24.06.2022, 15:05 Uhr

Und diese vorher geltende, quasi: geheimhaltung, die Aura des restriktiven, auf das gut dünken eines anderen Menschen für Informationen angewiesen sein, das macht dir nichts aus? Ich finde eine bessere Marktzugänglichkeit in diesem Fall sehr begrüßenswert.

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Ich könnte das bei der Wahl meines Gynäkologen nun berücksichtigen…

Antwort von Petra28 am 24.06.2022, 15:24 Uhr

Und habe dann im Zweifel direkt einen Arzt, dem ich vertraue…

Ich kann mir vor dem Beratungsgespräch schon mal Überlegen, zu wem ich potentiell gehen würde, es ist ja nicht so viel Zeit, die man da hat…

Oder aber anders herum: ich gehe bewusst nicht zu einem Gynäkologen, der das im Angebot hat, weil ich gegen Schwangerschaftsabbrüche bin.

Für alle Beteiligten schafft das doch mehr Klarheit.

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Re: Ich könnte das bei der Wahl meines Gynäkologen nun berücksichtigen…

Antwort von Miamo am 24.06.2022, 15:58 Uhr

Stimmt, Petra. So kann man das auch sehen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Lavendel79 am 24.06.2022, 16:24 Uhr

Es gibt ja auch verschiedene Methoden.
Denke nicht, dass das alles auf dem Infozettel stand bzw ob der immer so aktuell war?
Stelle mir also die Situation vor- brauche einen Facharzt, bekomme eine dubiose SW-Liste in Papierform in die Hand gedrückt und muss abtelefonieren oder ggf sogar noch vor Ort-Termine machen um herauszufinden, wer welche Methode einsetzt ... da würde ich mir vorkommen, wie jemand, der etwas unerlaubtes tut.

Und erlaubt ist es ja.

Ob allerdings so viele Ärzte jetzt groß Werbung machen werden?
Die Stimmung gegen Ärzte und Wissenschaft ist in gewissen Kreisen sehr aufgegeizt.
Wer schon wegen Impfungen Morddrohungen ausspricht, was macht er dann mit "Abtreibunfsärzten"?
Im harmlosen Fall Schmierereien an die Hauswand, Auto zerkratzt usw.

Schlechter Zeitpunkt für diese Aktion.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Schmetterling am 24.06.2022, 16:29 Uhr

Gut so!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Shanalou am 24.06.2022, 16:35 Uhr

Nein, es ist nicht erlaubt. Es ist nur unter bestimmten Umständen straffrei. Das gehört endlich geändert! Und wer Abtreibungsärzte anfeindet, gehört deutlich in die Grenzen gewiesen. Das sollte der nächste Schritt sein. Und keinesfalls sollte man davor kuschen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von mausebär2011 am 24.06.2022, 17:12 Uhr

95.000
Wahnsinn

Ja, ich habe da auch nicht wirklich ein positives Gefühl.
Ich bin da sehr im Zwiespalt.
Einerseits finde ich es ganz schrecklich das es sowas gibt.
Andererseits ist es eben nicht mein Recht darüber zu urteilen, wobei ich ja selbst schon in der Situation war und mich eben sofort dagegen entschieden habe die Schwangerschaft abzubrechen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von aomame84 am 24.06.2022, 20:33 Uhr

Na endlich!

Ich danke Frau Hänel und Co, dass sie sich trotz der Angriffe, die gegen sie gefahren wurden, engagiert hat. Ich habe nie verstanden, warum die Informationen auf ihrer Homepage juristisch gesehen Werbung waren.
Wenn jemand in der Situation ist, dann sollte er sich auch informieren dürfen, wie ein solcher Eingriff durchgeführt wird.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Gold-Locke am 24.06.2022, 21:18 Uhr

Welche Gründe außer medizinisch, Sexualdelikte und "statt Verhütung" hast du denn im Sinn, die deiner Einschätzung nach den Großteil der Gründe ausmachen ?

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Ruto am 24.06.2022, 23:34 Uhr

Gut so!

Und zu den Diskussionen: Die Gesetzesänderung lässt nun zu, dass Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen und mit welchen Methoden. Das, was jeder Zahnarzt über seine Paradontitis Behandlung darf.
Abtreibungen selbst sind nach wie vor verboten, dürfen nur unter speziellen Regelungen vorgenommen werden, an denen sich nichts geändert hat.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Jana287 am 25.06.2022, 7:39 Uhr

Eine Abtreibung ist aber keine Paradontosebehandlung!

Sondern sollte die letzte Option sein! Denn es geht nicht nur um die Rechte und Befindlichkeiten einer Frau, sondern auch um ein ungeborenes Leben.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von DecafLofat am 25.06.2022, 8:40 Uhr

Sie schreibt ja auch nichts von Parodontose, sondern von Parodontitis!
https://www.zahnarzt-rheinauhafen.de/parodontitis-parodontose-unterschied/

Stehst du auch vor der Apotheke nach langen, durchfeierten Nächten, wo sich dann die Pille danach ganz ohne Diskussion und rezeptfrei geholt werden kann und diskutierst mit diesen Frauen über ihre Empfängnisverhütung?
Ich finde beides in Ordnung. Keiner hat über den Körper und das Leben einer anderen Frau zu entscheiden, auch nicht du mit deinem moralischen zeigefinger und die Tatsache dass es hier immer noch nur um das Recht über den Eingriff zu informieren und dass man ihn als Arzt selbst vornimmt geht, ist bei dir immer noch nicht angekommen, oder?

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Leena am 25.06.2022, 10:15 Uhr

Ich wartete letztens mal in der Apotheke hinter einer anderen Kundin, die sich die Pille danach holte, und die von der Apothekerin aber wirklich detailliert befragt wurde, was und wann und wieso... Irgendwann rief die Kundin dann ganz verzweifelt: "Aber wir haben gar nicht so oft!"

Ich fand das schon nicht mehr grenzwertig, wie die arme Frau da "examiniert" wurde, und das noch vor Publikum...

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Jana287 am 25.06.2022, 10:26 Uhr

Klugscheißer!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Pamo am 25.06.2022, 13:30 Uhr

Sehr gut.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von DK-Ursel am 25.06.2022, 13:33 Uhr

Woher weißt Du denn, wieviele Gedanken, Konflikte und Gewissensbisse eine Frau, die sich zu einer Abtreibung entschließt, sich bereits gemacht/gehabt hat????
Was erlaubt DIR eigentlich zu beurteilen, nein, gleich krass zu VERurteilen, in welcher Notlage eine Frau sich (nicht) befindet???

Du urteilst mal wieder pauschal - ich weiß nicht, von welchem leichtfertigen Fall Du ausgehst --- ich denke nicht, daß diese "Abtreibung statt Verhütung"-Fälle typisch sind.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Pamo am 25.06.2022, 13:34 Uhr

Und ich bin der Meinung, dass nur diejenigen Männer bei diesem Thema mitreden dürfen, die selber nachweislich selbstständig verhüten - unabhängig vom Verhütungsstatus der Partnerin.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Hase67 am 25.06.2022, 16:00 Uhr

Vielleicht sollte mann per Gesetz - ich schlage vor, als Paragraph 219xy - Brusttattoos für Männer vorschreiben, damit Frau gleich weiß woran sie beim Geschlechtsverkehr ist, wahlweise: "Ich trage immer Gummi" oder "Ich bin vasektomiert".

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Jana287 am 25.06.2022, 18:57 Uhr

Wo verurteile ich denn?

Ich verwehre mich dagegen, dass eine Abtreibung mit einer Zahnbehandlung verglichen wird. Gerade Du Ursel, verweist doch gern ausführlich darauf, dass Sprache vorsichtig eingesetzt werden sollte. Und dieser Vergleich entmenschlicht, oder?

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Hase67 am 25.06.2022, 21:43 Uhr

95.000 ist weniger als in der Vergangenheit, auch wenn das natürlich immer noch eine hohe Zahl ist. Aber, noch mal: Es geht bei diesem Paragraphen nur um das Recht der Ärztinnen und Ärzte, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Nicht darum, dass sich da jetzt Gynäkolog*innen auf den Marktplatz stellen und Abtreibungen anbieten wie Fischbrötchen und sich Schwangere beim Einkaufsbummel überlegen: Och, so eine Abtreibung könnte ich mir auch mal wieder gönnen. Himmelherrschaftszeiten, wieso ist das so schwer zu verstehen?!

Ich finde es schon ziemlich abstrus, ausgerechnet in einem Forum, in dem es um Babys und Schwangerschaft geht, den Unterschied zwischen diesen Paragraphen erklären zu müssen.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Leena am 25.06.2022, 21:56 Uhr

Es wird über eine medizinische Leistung informiert - genau darum geht es. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Was das "Verurteilen" angelangt:

"Eine Abtreibung ... sollte die letzte Option sein! Denn es geht nicht nur um die Rechte und Befindlichkeiten einer Frau, sondern auch um ein ungeborenes Leben." "Im vergangenen Jahr wurden in D knapp 95.000 Kinder abgetrieben, nur 4 % davon aus medizinischen Gründen oder nach Sexualdelikten." "Es gibt zig Verhütungsmethoden, für Mann und Frau ... denke ich, man muss die jetzige Regelung nicht vereinfachen."

Also wenn Du damit nicht zum Ausdruck bringen wolltest, dass Deiner Meinung nach zu viele Frauen "leichtfertig" abtreiben, dann hättest Du das aber ziemlich ungeschickt formuliert.

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Ruto am 25.06.2022, 22:06 Uhr

Ich versuche es nochmal...

Wenn du abtreiben möchtest, geht das erst einmal nur unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen (darunter: bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche). Du bist verpflichtet, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen. Erst wenn dir die Beratung einen entsprechenden Nachweis ausstellt, kannst du mitsamt einer Liste Ärzte/Kliniken abklopfen, die eine Abtreibung anbieten. Und ja, eine Abtreibung ist für MedizinerInnen einfach ein medizinischer Eingriff (wie eben Paradontitis, eine OP am Herzen oder sonst was) - so professionell sind die. Denn für das andere Drumherum (wie das Schwangerschaftskobfliktberatungsgespräch, die juristischen und die ethische Fragen) sind ja andere zuständig, die wiederum dafür bestens ausgebildet sind! (Anders als wir!)
Was sich jetzt durch den gestrichenen Paragraphen geändert hat, ist lediglich der Punkt, dass ÄrztInnen den Punkt Abtreibung öffentlich zugänglich als angebotene medizinische Leistung nennen dürfen, genauso wie die verschiedenen Behandlungsformen dazu (und ja, da gibt es mehrere). Kein Raten mehr und ewiges Durchtelefonieren, sondern schlicht Information.
Nochmal wiederholt: An der Tatsache, dass Abtreiben strenge Auflagen und Vorgaben hat, ändert sich durch dieses neue Gesetz NICHTS!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Ruto am 25.06.2022, 22:09 Uhr

Das vor Publikum finde ich auch schwierig. Aber Abfragen muss sie, um überhaupt nachzurechnen, ob die Pille Danach überhaupt sinnvoll ist (eben abhängig je nach Zyklusstand). Und für die Statistik werden noch die übrigen Infos eingeholt...

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Leena am 25.06.2022, 22:19 Uhr

Das "Abfragen" bezog sich nicht auf die Zeiten etc. für die Pille Danach, sondern - des Langen und Breiten und sehr laut und gut verständlich für die wartenden Kunden dahinter - auf die sexuellen Gepflogenheiten der Kundin und Verhütung an sich. Wie verhüten Sie sonst, hatten Sie schon öfter Pannen, warum verhüten Sie nicht so-und-so, und wenn Sie überhaupt Sex haben, warum machen Sie dann nicht ...? Bestimmt 10 Minuten wirklich nur zu diesem Themenkomplex.

Da ging es nicht um irgendwelche Berechnungen für das Medikament.
Oder braucht man für die Statistik echt alle Daten, wer wie oft und wann und überhaupt..?

Das war echt ausführlicher als jeder Mikrozensus vom Statistischen Bundesamt!

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Re: Paragraf 219a wurde gestrichen...

Antwort von Ruto am 25.06.2022, 22:26 Uhr

Ich möchte dich nicht desillusionieren, aber für die meisten Chirurgen ist es ganz einerlei, welchen Eingriff sie gerade vornehmen. Sie wissen allein aus Datenschutzgründen auch gar nicht wieso die liegende Frau gerade eine Abtreibung vornimmt, daher hoffe ich auch, dass sie da professionell herangehen. Die u.a. ethischen Fragen müssen sich an anderer Stelle stellen.

Und ja, rein moralisch sehe ich es auch so, dass jeder Fall genau angeschaut werden muss und eine Abtreibung nicht leichtfertig stattfinden soll. Aber ich behaupte ganz frech, dass der überwiegende Großteil alles andere als leichtfertig entschieden wurde. Weißt du, man sollte nie jemanden verurteilen, in dessen Schuhe man nicht gesteckt hat. Erst Recht nicht, wenn man gar keinen Einblick hat! Informier dich ruhig zur Arbeit in entsprechenden Beratungsstellen. Neben Vergewaltigung und schwerer (da nicht lebensfähiger) Behinderung gibt es zahlreiche Gründe, wieso eine Frau in einem noch frühen Stadion solch eine Entscheidung gegen das werdende Leben trifft. Ich stand zum Glück nie vor so einer Entscheidung, bin aber froh zu wissen, dass die Frauenrechte hierzulande noch vorhanden sind.
In den USA muss man beispielsweise schon fast Angst haben, dass bald die Verhütungsmittel auch noch verboten werden und von Frauen erwartet wird, gar keinen Geschlechtsverkehr mehr zu haben. Dass eine solche Sicht (der Frau steht nichts zu) auch andere Sichtweisen (eine Frau hat gar nicht über den Körper zu bestimmen, also kann ich ihn mir nehmen wie ich möchte aka vergewaltigen) begünstigen KANN, steht außer Frage. Das wäre natürlich extrem, aber eine gewisse Denkart geht damit ja schon einher (auch fehlende Aufklärung birgt ja gewisse Risiken und Probleme, und da wird in den USA gerade massiv abgebaut).

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