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Geschrieben von malwinchen am 11.05.2011, 16:05 Uhr

so wie es hiernach

zusammen zu fassen wäre

-vater stirbt (offentlich ohne ausreichende lebensversicherung),
-witwe hat keine rücklagen und wohl auch geringe rentenansprüche,
-mutter hat noch restschulden auf dem wohnhaus,
lediger sohn übernimmt das haus mit begleichiung der restschuld und belastet -das haus neu (von abfindung oder auszahlung des bruders hat sie auf nachfrage nichts geschrieben),
-witwe bekommt lebenslanges wohnrecht (ob grundbucheintrag darüber existiert, hat AP noch nicht beantwortet),
-sohn heiratet AP-frau, die auch ein älteres haus hat,
-10 jahre nach potentieller "schenkung" sind um, sodass keine anrechnung auf alg II mehr erfolgen kann,
-mutter soll ausziehen, möglichst in freie wohnung des anderen sohnes,
-mutter pocht auf wohnrecht,
-AP will aber ein haus verkaufen und ds andere sanieren, weil sie kinderwunsch hat.

rechtlich und auch moralisch gesehen, steht die AP hier auf ganz schlechtem standpunkt. sicherlich hat die alte dame hinsichtlich ihrer altersversorgung dicke fehler gemacht...

 
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