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Geschrieben von +emfut+ am 11.05.2011, 8:49 Uhr

eben! und wohnrecht bedeutet, dass selbstverständlich KEINE miete gezahlt werden muss

Nun ja, ich finde es durchaus fragwürdig von der Schwiegermutter, daß sie sich weigert, ihr zustehende staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Natürlich hat sie den "Schaden" nicht zu verantworten - der Mann ist da volljährig und, das nehme ich zumindest an, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte reingerasselt. Aber sie hat doch auch eine "Schadensminderungspflicht".

 
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