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Geschrieben von malwinchen am 11.05.2011, 9:11 Uhr

das stimmt natürlich...

fraglich ist allerdings, ob wirklich staatliche hilfe geleistet würde, wenn ihre kinder zuvor heran gezogen werden müssten bzw. ob der staat sich nicht deise leistungen zurück holen würde. da gibt es ja zumindest noch einen anderen sohn... und im zweifel wäre dann vielleicht doch das vielleicht doch zu verkaufende haus mitsamt wohnrechthabende omma diskussionspunkt bei der unterhaltspflicht... und ich schätze, diese annahme verleitet die alte dame zui der weigerung, zum amt zu gehen.

 
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