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Geschrieben von malwinchen am 11.05.2011, 8:42 Uhr

eben! und wohnrecht bedeutet, dass selbstverständlich KEINE miete gezahlt werden muss

der sohn ist einen vertrag (für wen der mehr nachteile birgt, wissen wir nicht) eingegangen, den er jetzt NUR, weils später hinzu gekommene frauchen kinder und ganz bestimmten voraussetzungen haben möchte, brechen soll. die mutter hat doch gegen dieses wohnrecht auch auf etwas verzichtet, nämlich auf ihren anteil am haus. vielleicht hätte ja damals die "bruchbude" navch verkauf noch genug abgeworfen, dass die schwiegermutter sich eine kleine eigenumswohnung hätte kaufen können... wissen wir auch nicht.

ergo: nicht die einstellung der schwiegermutter ist fragwürdig, sondern das der AP. ich hoffe mal inständig, dass ich nicht später auf meine kinder angewiesen bin... aber wie man hier ja nun oft lesen kann, sind weniger die kinder als mehr die schwiegerkinder das problem.

 
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