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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 27.05.2011, 14:42 Uhr

@montpelle

Nach der 1. oder 2. Ermahnung inkl. zeitweiligem Einbehalten!

Nicht beim 1. Vergehen. Da kann man die gern einbehalten - das finde ich völlig in Ordnung. Aber nach 1 oder 2 Tagen sollte man die dem Kind wieder mitgeben, meinetwegen auch nach einer Woche, aber eben ohne Schulbesuch der Eltern.

Es geht wie gesagt um Sticker, nicht um Handy oder sonstwas. Zumal Sticker grundsätzlich erlaubt sind, Handys dagegen nicht.

Gruß, M

 
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