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von hormoni  am 28.05.2011, 16:27 Uhr

Ist es denn nicht DEIN Kind????

Hallo Miolio!

Es ist nicht so, dass ich die Beweggründe der Pädagogen nicht verstehe. Für mich ist es nachvollziehbar, dass Fehlverhalten mit einer Konsequenz geahndet werden sollte, trotzdem bleibe ich dabei:

Es mag eine Schulregel sein, aber in wie weit verletzt Diese die Rechte des Einzelnen?

Hat ein Lehrer nach dem Grundgesetz tatsächlich das Recht, Gegenstände einzubehalten, wenn die Erziehungsberechtigten ihn auffordern, den Artikel zurück zu geben? Immerhin handelt es sich um fremdes Eigentum!

Ja, ich weiß, das ist ein bisschen übertrieben! Ich habe allerhöchsten Respekt vor einem Lehrer und dessen Arbeit. Dennoch würde ich als Elternteil mich gemaßregelt fühlen, wenn ich aus solchem Grund (bei erstmaligem Vergehen) deshalb in die Schule müsste. Wie sich andere Leute dabei fühlen, überlasse ich jedem selbst, denn ich gehe bei diesem Beispiel explizit von mir aus.

"Es gäbe genug anderweitige und sinnvollere Strafen, als das Einbestellen von Eltern."

Im oben genannte Fall scheint keine Wiederholungstat vorzuliegen. Deshalb finde ich die Reaktion auch übertrieben. Wenn man sich den Mund fusselig redet, auf Taube Ohren stößt, sämtliche Strafen nicht fruchten, DANN fände ich Reaktion, die Utensilien vom Erziehungsberechtigten abholen zu lassen, richtig.

Strafen gäbe meines Erachtens es genug. Beispielsweise einen Aufsatz mit bestimmter Seitenzahl, weshalb man keine schulfremden Gegenstände mit zur Schule nehmen darf. Eine Abschrift der gesamten Schulregeln, gemeinnützige Arbeit, Zusatzarbeiten, usw welche die Eltern zur Kenntnisnahme unterschreiben dürfen und somit auch vom Fehlverhalten informiert werden. Dadurch bestünde genügend Gelegenheit eingehend mit den Sprössling zu sprechen.


LG

hormoni

 
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