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Geschrieben von Banu28 am 11.09.2018, 11:52 Uhr

Eigentlich nur üblich, wenn...

Bei uns werden Kinder nur dann vom Ausflug ausgeschlossen, wenn ihre eigene Sicherheit gefährdet ist. Dies ist zum Beispiel bei Kindern der Fall, die auf Aufforderungen nicht adäquat reagieren oder sie ignorieren, die Regeln nicht einhalten oder sich nicht angesprochen fühlen, wenn an die ganze Klasse eine Ermahnung gerichtet wird ("Bitte nicht am Bahnsteig herumzappeln!").

Lehrer möchten nicht, dass ein Kind zu Schaden kommt, weil es chronisch nicht hört. Man kann nicht eine Lehrerin extra für so ein Kind abstellen, die nur auf dieses eine Kind aufpasst, weil es das selbst nicht tut. Daher ist der Ausschluss hier notwendig, damit das Kind sich nicht gefährdet.

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Ausschluss nicht als "Strafe" erfolgt, denn das ist nicht üblich. Sondern vor allem, weil Deine Tochter vielleicht sehr schlecht hört und daher ein Ausflug (z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) den Lehrern zu riskant erscheint. Du schreibst, sie hält Regeln schlecht ein. Ich fürchte, das ist genau das Problem. Sollte der Ausflug ausdrücklich nur als Strafe für sie gestrichen worden sein (hat das die Lehrerin wörtlich so gesagt...?), fände ich das falsch.

LG

 
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