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Geschrieben von cube am 11.09.2018, 9:16 Uhr

Auschluss vom Klassenausflug

Leute, sie wird nicht von einer Klassenfahrt mit Übernachtung oder sonst einem Mega-Event ausgeschlossen. Sie darf zu einem Ausflug nicht mitkommen, weil sie mehrfach trotz Ermahnungen "bewiesen" hat, dass sie sich nicht an Regeln halten will.
Ja, wir haben uns auch im WC aufgehalten - und durften es nicht. Und natürlich gab es auch damals eine Konsequenz. ZB die ganze nächste Pause im Sekretariat verbringen. Oder Aufräumdienst. Nach dem Motto: wenn du eh nicht raus willst, kannst du schon mal den Klassendienst machen (fegen, Tafel abwischen etc.).
Das sind aber Dinge, die heute nicht mehr gehen. Und warum? Weil dann die Eltern auf der Matte stehen, ihre Kinder wären im Klassenraum gegen ihren Willen "festgehalten" worden, ihnen wurde die nötige Pause an der frischen Luft verwährt etc. Oder Brief an die Eltern - die haben uns dann mal die Meinung gesagt. Heute stehen die Eltern dann aber auch der Matte und beschweren sich über die ungerechte oder unverhältnismäßig harte Behandlung ihres Sonnenscheins.
Was soll die KL denn dann an anderen Maßnahmen ergreifen? An die Hand nehmen wie eine 3-jährige ja wohl kaum in der 2. Klasse.
Ganz ehrlich: ja, doof gelaufen. Sie darf nicht mit. Aber ein Fass aufzumachen, als wenn das Kind gerade der Schule verwiesen worden wäre ist genau das, was zu den Problemen der Lehrer führt, sich Respekt zu verschaffen.
Warum soll ich denn auf Regeln achten, wenn meine Eltern bei jedem Pups die Lehrerin zur Rede stellen und eine bessere Behandlung fordern?
Wie gesagt: wir reden hier nicht von grober Unfairness, Mobbing oder sonstigen drakonischen Maßnahmen einer Lehrerin. Es geht um einen! Ausflug, an dem die beiden nicht teilnehmen dürfen.

 
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