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Geschrieben von jen85 am 10.09.2018, 13:36 Uhr

Auschluss vom Klassenausflug

Hallo zusammen,

ich erhielt kürzlich die Info aus der Schule, dass meine Tochter (2.Klasse, 8 Jahre alt) vom nächsten Ausflug ausgeschlossen wird, welcher zwei Wochen später stattfinden soll. Als Grund wurde angegeben, dass sie sich nicht an Regeln hält, wobei es bei Ausflügen niemals Probleme gab. Die Regel, die (wiederholt) gebrochen wurde, war, dass sie sich während der Hofpause mit einem anderen Kind im WC aufgehalten hat. Dazu muss ich sagen, dass vor der gesamten Klasse verkündet wurde, dass eine Teilnahme meines Kindes am Ausflug verwehrt wird, was für mich einem Bloßstellen gleicht.

Nun habe ich bereits versucht, mit der Klassenlehrerin, welche die Maßnahme ausgesprochen hat, zu reden. Leider ging das nach hinten los. Diese war der Meinung, ich solle hinter ihr stehen und ich vermittle meinem Kind ein Bild, dass so nicht sein soll, wodurch die erzieherische Maßnahme nicht fruchten kann.

Ich würde gern wissen, ob das gängige Praxis ist. In meinem Umfeld reagierte man mit Kopfschütteln, jedoch waren das mir nahe stehende Menschen. Auch mit einigen Tagen dazwischen, ist mir nicht begreiflich, wie man ein Kind von sozialen Aktivitäten ausschließt, aufgrund solchen Verhaltens. Natürlich muss eine Konsequenz folgen, das steht außer Frage. Die Klassenlehrerin hat (zumindest in unserer Klasse) solch eine Strafe zum ersten Mal verhängt.

 
51 Antworten:

Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von Maxikid am 10.09.2018, 14:00 Uhr

Ist an den Grundschulen meiner Kinder üblich, ja. Meine Lütte ist z.Zt. für einige Ausflüge ausgeschlossen. Bei noch einem Regelverstoß, droht ihr der Ausschluss von der Klassenreise. Passiert anderen Kinder aber auch......
Meine Tochter muss halt lernen, dass man den Sportunterricht bestreiken darf.

LG maxikid

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von shinead am 10.09.2018, 14:33 Uhr

Das war an unserer Grundschule auch eine Konsequenz bei mehrfachen Vorfällen.

Der Ausschluss von einem Wandertag passiert ja nicht beim ersten "Vergehen". Da muss schon was zusammen kommen. (War zumindest bei uns so.) Und ja, unsere Klasse kannte die Konsequenzen bei wiederholten Regelbrüchen.

Ich kann die Lehrerin verstehen. Sie setzt eine Strafe durch, die bestimmt den Kindern als Konsequenz bei mehrmaligem Verhalten vorher bekannt war. Da würde ich mich auch bedanken wenn dann die Mutter anruft und mir erzählt wie ungerecht ihre Tochter behandelt wurde.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von DK-Ursel am 10.09.2018, 14:55 Uhr

Hej!

Das ist natürlich eine harte Strafe, daher denke ich aber auch da wird schon einiges an Regelverstößen passiert sein, von dem Du evtl. nicht mal viel erfahren hast (glaube bitte nicht, daß Kinder alles und alles richtig erzählen, zumindest sind sie natürlich subjektiv!).
Und ein Kind, das sich nicht an Regeln hält, ist nun mal eni Sicherheitsrisiko, vor allem,wenn Eltern - ja auch zu Recht - so hinterher snid, daß alles glatt läuft und jedes kleinste Malheur eine Katastrophe ist.
Das brauchtkeiner auf einem Ausflug - Flähe hüten ist bekanntlich eh schon leichter.

Daß die Lehrerin dies vor der Klasse verkündet - ja mei, die Strafe soll ja auch immer abschreckende Wirkung haben, und auch sowas weiß man dann - zumindest merken ja auch die K, daß Denie Tochter nicht dabei sein wird, Du erwartest doch wohl nicht auch noch, daß die Lehrern diesbezgl. lügt?
Bloßstellen ist anders,die Lehrerin verkündet ene selbstverschuldete Tatsache.

Tragt es mit Fassung und erkenne an, daß die Lehrerin in der Schule Autorität hat und anders handelt als wir das im Privatbereich mit nur 1 Kind im Fokus können.
Dann wird die Schulzeit sicher leichter, als wenn Du solche Dinge immer noch nachbessern und mit derLehrerin diskutieren möchtest.
Gesprächsbedarf besteht wohl eher beiderTochter, damit sie versteht, warum das passiert, was nun so ist.
Siehat sicherdie gelbe Karte bekommen - nun ist die rote, da gehen sogar Weltstar-Fußballer vom Platz, wenn der Schirir das pfeift.
Denn der bestimmt auf dem Feld...
Und Regeln gibt es, damit Gemeinschaft funktioniert, Miteinander nd für alle.
Wer sich nicht dran hält, stellt sich selbst ins Abseits. So sehe ich das.
Das kann man lernen.


Gruß Ursel, DK

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von niccolleen am 10.09.2018, 15:33 Uhr

Seh ich anders als die anderen.
Ein Klassenausflug ist ein Teil der Schulbildung und die Teilnahme garantiert Pflicht fuer alle. Einem Kind die Bildung verwehren, weil es sich irgendwo nicht an Regeln gehalten hat, ist keine Strafe, sondern idiotisch und eine Bildungsverweigerung.
Wir haben hier einen in der Klasse, der sehr problematisch ist, aber so eine "Konsequenz" gibt es natuerlich nicht. Stattdessen wurde halt eine andere Loesung gesucht, die in dem Fall so aussieht, dass seine wesentlich aeltere Schwester bei jeder Exkursion mit dabei sein und sich um ihn kuemmern muss. Es wird sicher auch andere Wege geben.

Das mit dem der Lehrerin in den Ruecken fallen .. naja sicher, da hat sie schon recht. Auf der anderen Seite hast du halt keine 25 Kinder, sondern dieses, und als dessen Mutter wirst du wohl immer hinter ihm stehen und das ist gut so. Klar muss es ein Miteinander geben und man muss gemeinsame Wege finden und hier und da auch ein Unrecht in Kauf nehmen, aber sie kann dir nicht vorwerfen, dass du versuchst, das Beste fuer dein Kind zu erreichen. Und wenn sie sich eine solche Strafe ausdenkt, muss sie damit rechnen, auf Gegenwind zu stossen. Blosstellen oder nicht, Schulstrafen sehen in meinem Wertebild anders aus. Eine Exkursion ist fuer alle wichtig und keine Belohnung fuer gutes Benehmen.

lg
niki

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von cube am 10.09.2018, 17:10 Uhr

Das Beispiel mit der älteren Schwester als Aufpasserin - ich frage mich, ob da nicht die ältere Schwester gestrafter ist als der Unruhestifter. Nein, das finde ich ganz und gar nicht ok, das die Lehrerin ihre Verantwortung auf ein anderes Kind! überträgt.
Und zwischen problematisch im Sinne von komplexere Probleme, die zu einem schwierigen Verhalten führen ist meines Erachtens etwas anderes als schlichtes "ist mir egal, ob ich das darf oder nicht".
Zum eigentlichen Fall: die Lehrerin hat das Mädchen bereits mehrfach verwarnt. Ich finde irgendwo sind dann eben Grenzen erreicht. Daheim lässt man sich doch auch nicht alles gefallen und lässt irgendwann eben schärfere Konsequenzen folgen.
Beide Kinder wurden vom Ausflug ausgeschlossen. Grund: es wurde sich wiederholt nicht an Regeln gehalten, auf einem Ausflug kann das nicht akzeptiert werden. Wer vorher bereits unter Beweis stellt, dass ihm die Ansagen der Lehrer egal sind, darf dann eben nicht mit.
So überzogen finde ich das eher nicht.
Unser Kind hat auch des öfteren Besuch gehabt, der sich nicht an Ansagen hält. Ja, dann darf der eben erst nicht mehr kommen, weil ich darauf keinen Bock habe und die Besuche wegen seiner Art eben eher auch für alle unschön anstrengend sind. Und so wird es hier doch von vielen auch gehandhabt oder anderen Müttern geraten. Eine Lehrerin darf das aber nicht?

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von dhana am 10.09.2018, 17:31 Uhr

Hallo,

bei uns gibt es das auch, das jemand der sich mehrmals! nicht an Regeln hält nicht an Schulausflügen teilnehmen kann.
Überleg mal - welcher Lehrer will da schon die Verantwortung für 25 (oder mehr) Kinder übernehmen, wenn man schon weiß das dieser oder jener sich nicht an Regeln halten wird und Regeln nach eigenen Gutdünken ausgelegt werden.
Gerade bei Schulausflügen muss sich halt auch ein Lehrer darauf verlassen können, das eine Regel die aufgestellt wird auch gilt.
Ich kann da die Lehrerin schon verstehen. Ich bin mir da fast sicher, das das mit Pause auf der Toilette bleiben zwar der Auslöser war, aber sicher nicht der einzige Vorfall.

Und das solche Strafen in der Klasse verkündet werden... naja - ist für deine Tochter nicht toll - aber die anderen Kinder werden sich deutlich überlegen ob eine Regel gilt oder nicht.
Nimm es halt auch als Chance für deine Tochter - ihr Verhalten wird Konsequenzen haben - auch welche, die ihr nicht gefallen. Wenn sie daraus lernt ist es doch gut das jetzt in der 2. Klasse zu lernen. Wenn du ihr jetzt die Konsequenzen aus dem Weg räumst - was lernt deine Tochter dann?

Gruß Dhana

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von Badefrosch am 10.09.2018, 17:35 Uhr

Ja hatten wir auch schon.

Junior hat es nicht gestört, da er schon x-mal beim Ausflugsziel war.

Er musste in die Parallelklasse, das fand er cool.

Lerneffekt Null

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von memory am 10.09.2018, 19:12 Uhr

Im Kindergarten müssen solche Kinder dann an der Hand der Erzieherin laufen......könnte man ja als Alternative Vorschlagen!

Allerdings würde ich mal deine Tochter genau fragen , warum sie sich im WC einschließt! Das macht man doch nicht , weil es dort so kuschlig ist und das Vesper dort besonders gut schmeckt! Vielleicht liegt da ja mehr im Argen.

Wenn nein , wäre ein dringendes Gespräch zwischen Euch nötig , wann und warum man sich an Regeln zu halten hat , die aus Sicherheitsgründen oder einfach weil es eben so festgeschrieben ist im Schulhaus , für ALLE gelten und man diese eben nicht ohne Grund mehrmals missachtet. Und JA ich finde da muss man halt jetzt mit durch . Denn wenn hier die Schule schon die Erziehungsarbeit übernimmt (übernehmen muss) , muss man eben damit leben , dass die das dann anders macht , als man es selbst getan hätte.

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im WC aufgehalten ist das alles?

Antwort von Milia80 am 10.09.2018, 21:24 Uhr

Hallo,

wenn das dass einzige ist aufhalten im WC dann ist das für mich kein nachvollziehbarer Grund.
Ich wusste nicht mal dass es verboten ist sich dort aufzuhalten...
Wenns ihr Freude macht und sie keinen stört...


Was ist mit dem anderen Kind, das ist ja dann sicher auch ausgeschlossen?

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 10.09.2018, 21:24 Uhr

Die Schule muss überhaupt keine Erziehungsmaßnahmen übernehmen, das nur für den Fall, dass du mir unterstellst, ich hätte irgendwas nicht im Griff.
Sie hält sich im Klo auf, weil das der einzige Ort im Haus ist, der nicht abgeschlossen ist. Sie findet draußen keinen ruhigen Ort, wo sie mit ihrer Freundin in Ruhe reden kann.

Eine Konsequenz aus der Sache muss natürlich folgen. Ich frage mich nur, was macht man dann mit Kindern, die immer wieder andere drangsalieren. Solche befinden sich in der Klasse meiner Tochter. Die Kinder verbringen zwar ihre Hofpause draußen, binden in dieser Zeit aber Mitschüler an den Zaun und schlagen diesen auf die Hände. Konsequenzen folgen keine, hier kommt die Aussage, dass es sich um Kinder handelt, welche nun mal Fehler machen... Welche Steigerung gibt es da noch?

Die Idee, dass man dann einfach für mindestes die nächste Pause mein Kind an die Hand nimmt, habe ich auch vorgebracht. Aber nein, das will man dort nicht.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von emmisya am 10.09.2018, 21:31 Uhr

"Die Idee, dass man dann einfach für mindestes die nächste Pause mein Kind an die Hand nimmt, habe ich auch vorgebracht. Aber nein, das will man dort nicht."

Verständlich!
Wie auch dem Ausflug ist der Lehrer in der Pause für viele andere Kinder zuständig!

Und wenn dein Kind die simpelsten Regeln (Aufhalten im Klo außer für Klogang nicht gestattet) nicht einhält, wie soll sich der Lehrer bei einem Ausflug dann darauf verlassen können?

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 10.09.2018, 21:34 Uhr

Ja, so denke ich auch. Natürlich möchte ich nicht, dass mein Kind ungeschoren davon kommt. Aber bitte fair. Und ein Ausschluss ist für mich keine nachvollziehbare Konsequenz. Erst recht nicht, wenn zwei Wochen dazwischen liegen. Eine Konsequenz sollte meiner Meinung nach unmittelbar folgen.
Und natürlich setze ich mich für mein Kind ein.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von niccolleen am 10.09.2018, 22:49 Uhr

Die aeltere Schwester ist wie gesagt sehr viel aelter, laengst erwachsen. Ich hab sie kennengelernt, Mitte 20. Die Mutter kann nicht, die hat 7 Kinder...

Ja ich bin ja nicht gegen Konsequenzen, aber Bildungsentzug als Konsequenz in einer Schule?? Dafuer kann ich mich nicht erwaermen.

lg
niki

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von Turbinchen21 am 10.09.2018, 23:05 Uhr

Ja, kenne ich auch zum Glück nur einmal passiert. Ich habe der Lehrerin auch gesagt das ich jeden Regelverstoß im Hausaufgabenheft Unterschreiben möchte da auch ich ein Überblick haben möchte.
Habe dann mit meinem Sohn geredet das wenn er sich nicht in der Schule an Regeln hält tut er es vielleicht auch nicht bei einem Ausflug .
LG

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von DK-Ursel am 10.09.2018, 23:09 Uhr

Also, als "Bildungsauftrag" (vor allem einen, der sich nicht nachholen läßt) habe ich 1 Ausflug noch nie gesehen.
es steht ja zu hoffen,daß das Kind daraus etwas lernt.
Die - egal wieviel - ältere Schwester heranzuziehen, würde ich mir als Mutter/Schwester verbitten.
25 - geht die nicht arbeiten, studiert die nicht, hat die kein eigenes Leben???
Und kein Recht darauf?

Da schiebt die Lehrerin die Verantwortung schnell auf jemand anderen und gut ist?
Versicherungstechnisch steht die Lehrerin doch wohl eh in der Verantwortung, egal, wer da aufpaßt .

Nee, das sehe ich anders.
Es ist ein Ding, wenn ein Kind aus diagnostizierten Gründen einen Betreuer braucht.
Da muß dann wohl für länger als nur 1 Ausflug eine Person bestimmt werden.
Undeben auch nicht die Schwester, ein Bruder oder eine Mutter herangezogen werden.
Eine andere Sache ist es , wenn ein Kidn der 2. Kl. Regeln der Lehrerin mal eben so nicht respektiert - mal scheint es ja zu gehen, mal eben nicht.
Da muß man eben auch mal so lernen dürfen, daß Regeln nicht nach eigenem Gutdünken ausgelegt und befolgt werden soltlen.
Schüler, die auf Klassenfahrten aus der Reihe tanzen,dürfen auch heimwärts fahren. Und Eltern, die befürchten, ihr Kind gehe vor Heimweh ein, fragen hier regelmäßig, wie sie diese Klassenfahrt - dann ja wohl ganz sicher auch Bildungsauftrag - umgehen können.
da würde ich nun wg. 1 Tages und 1 Ausflug kein Faß aufmachen,sonderndie Strafe erklären udn ertragen.
Verdient ist verdient.

Gru ßUrsel, DK

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von emmisya am 11.09.2018, 6:03 Uhr

"Ein Klassenausflug ist ein Teil der Schulbildung und die Teilnahme garantiert Pflicht fuer alle."

Nein.
Stimmt nicht.

Bildung kann er an diesem Tag natürlich trotzdem bekommen.
Sechs Stunden lang in einer anderen Klasse der Schule.
Und er sollte die auch Nutzen, denn es besteht ja Schulpflicht.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von cube am 11.09.2018, 8:01 Uhr

Das es dort Kinder gibt, die andere ärgern/drangsalieren hat aber nichts mit den Regelverstößen bzgl. WC zu tun.
Ich weiß, das man dann gerne Vergleiche anstellt - aber das sind einfach zwei unterschiedliche Dinge, die eben auch unterschiedlich gehandhabt werden. Da würde ich - wenn dein Kind betroffen ist - die KL eben gesondert drauf ansprechen.
Bzgl. an die Hand nehmen - es sind Schulkinder, keine KiGa-Kinder und immerhin schon in der 2. Klasse. Da würde ich als Lehrerin auch nicht mehr handeln wollen müssen, als wenn ich eine 3 oder 4-jährige vor mir hätte,
Kind will in Ruhe mit Freundin quatschen - ok. Dann müssen die beiden sich eben eine ruhige Ecke suchen. So, wie bestimmt viele andere Freundinnen/Freunde das auch tun. Oder sich nach der Schule treffen. Schule ist nun mal eine Gemeinschaftseinrichtung in der auch gelernt wird, wie man innerhalb einer Gruppe auch mal Kompromisse schließt oder neue Wege finden muss, mit Situationen umzugehen.
Dazu kommt noch etwas: mit solchen Dingen wie nicht im WC aufhalten soll ja auch verhindert werden, das Kinder sich selbst so aus der Gemeinschaft ausgrenzen. Und genau das tun die beiden Mädels. Sie grenzen sich selbst von der Gruppe ab und sind nicht willens, eine Lösung zu finden, die nicht nur Ihnen, sondern auch den Regeln der Gemeinschaft gerecht wird.
Ja, für sich betrachtet ist das Pillepalle - aber es geht eben nicht nur um diese beiden, sondern um alle. Alle halten sich an die Regeln, egal wie unsinnig man diese findet, oder es muss keiner tun. Und dann hast du aber ganz schnell die Hölle dort ;-)

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Total unverhältnismäßig

Antwort von Streuselchen am 11.09.2018, 8:32 Uhr

Hallo,

also ich finde diese Maßnahme total unverhältnismäßig. Da ist die KL aber weit übers Ziel hinausgeschoßen.
Wahrscheinlich will sie jetzt die Maßnahme nicht widerrufen, weil sie befürchtet, ansonsten das Gesicht zu verlieren.
Das kennen wir doch alle aus der eigenen Schulzeit, dass einige sich immer im WC aufhielten.

Gibt es keine schlimmeren Aktionen in der Klasse? Also, wenn das etwas Schlimmers ist, dann hat die KL in ihrer Klasse ja überhaupt sonst gar keine Probleme. Alles Sonnenschein, oder?;-)

Das mit dem Bloßstellen sehe ich wie du.
Hast du mal mit dem Klassenelternsprecher Kontakt aufgenommen?
Direktor/in?

LG
Streuselchen

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von niccolleen am 11.09.2018, 8:58 Uhr

Hallo,

ja also ich seh es halt anders.

Also das mit der Schwester sehe ich schon auch aehnlich wie du, und ich hab ja auch geschrieben, dass sich sicher auch andere (ev. bessere) Loesungen finden ließen, die haben es halt jetzt so geloest und die Schwester hat nicht ungluecklich gewirkt. Ich glaube, sie studiert. Lustigerweise wurde ich vor kurzem von wem als "grausam" in diesem Forum beschimpft, als ich es nicht fuer richtig gehalten habe, dass ein 14jaehrige als Betreuer seines behinderten Geschwisters mitgeht und so Verantwortung lernen soll.

Ansonsten, ja, ich sehe Exkursionen als Bildungsauftrag an, als Gruppenevent, als teambildend, und vieles mehr. Und ich finde es falsch, hier Strafen anzusetzen. Die gehoeren definitiv in einen anderen Bereich. Ich bin ja nicht so der Freund von Strafen, aber mit 25 Kindern kann man nicht so idealistisch sein, aber mir wuerden da durchaus sinnvollere Strafen einfallen, bei denen man vielleicht auch gleich was lernt. Schreibuebungen zum Beispiel, Leseuebungen, Klassendienste, der Lehrerin bei irgendeiner Vorbereitung helfen, bei der Direktorin irgendeine Aufgabe machen, usw. In Deutschland darf man ja sogar nachsitzen, das gibts bei uns schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr (was ich auch gut finde), aber es gibt doch wirklich andere Maßnahmen, als etwas, das eigentlich fuer die Gruppe kontraproduktiv ist. Denn die sollen miteinander auskommen, auch mit dem Problemkind. Ein Problemkind, dass ausgeschlossen wird, dessen Glaubwuerdigkeit und Stellung in der Klasse als Mensch wird untergraben. Der wird "uncool" fuer die anderen, und somit noch mehr zum Problemkind. Und es entgeht ihm nicht nur Bildung, sondern ein gemeinsames Erlebnis ausserhalb der Schule, was die Kinder auch verbindet.
"Fass aufmachen"... diese Saetze werden schnell wo eingeworfen. Ich mache keine Faesser auf. Ich sage meine Meinung. Die hat keinen Absolutheitsanspruch, ist verbesserungsfaehig, und eine Exkursion ist nicht eine Schulpause von vielen, sondern eine von einer handvoll Lehrausgaengen. Die bei uns jedenfalls auch so heissen.

lg
niki

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von cube am 11.09.2018, 9:16 Uhr

Leute, sie wird nicht von einer Klassenfahrt mit Übernachtung oder sonst einem Mega-Event ausgeschlossen. Sie darf zu einem Ausflug nicht mitkommen, weil sie mehrfach trotz Ermahnungen "bewiesen" hat, dass sie sich nicht an Regeln halten will.
Ja, wir haben uns auch im WC aufgehalten - und durften es nicht. Und natürlich gab es auch damals eine Konsequenz. ZB die ganze nächste Pause im Sekretariat verbringen. Oder Aufräumdienst. Nach dem Motto: wenn du eh nicht raus willst, kannst du schon mal den Klassendienst machen (fegen, Tafel abwischen etc.).
Das sind aber Dinge, die heute nicht mehr gehen. Und warum? Weil dann die Eltern auf der Matte stehen, ihre Kinder wären im Klassenraum gegen ihren Willen "festgehalten" worden, ihnen wurde die nötige Pause an der frischen Luft verwährt etc. Oder Brief an die Eltern - die haben uns dann mal die Meinung gesagt. Heute stehen die Eltern dann aber auch der Matte und beschweren sich über die ungerechte oder unverhältnismäßig harte Behandlung ihres Sonnenscheins.
Was soll die KL denn dann an anderen Maßnahmen ergreifen? An die Hand nehmen wie eine 3-jährige ja wohl kaum in der 2. Klasse.
Ganz ehrlich: ja, doof gelaufen. Sie darf nicht mit. Aber ein Fass aufzumachen, als wenn das Kind gerade der Schule verwiesen worden wäre ist genau das, was zu den Problemen der Lehrer führt, sich Respekt zu verschaffen.
Warum soll ich denn auf Regeln achten, wenn meine Eltern bei jedem Pups die Lehrerin zur Rede stellen und eine bessere Behandlung fordern?
Wie gesagt: wir reden hier nicht von grober Unfairness, Mobbing oder sonstigen drakonischen Maßnahmen einer Lehrerin. Es geht um einen! Ausflug, an dem die beiden nicht teilnehmen dürfen.

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Re: Ähhh, an die Hand nehmen

Antwort von memory am 11.09.2018, 9:27 Uhr

war jetzt eigentlich kein ernster Vorschlag , sondern ironisch gemeint !
Aber dass Du DAS akzeptieren würdest , dass deine Tochter so bloßgestellt und wie ein Kleinkind behandelt wird , ist schon fast drollig.
Vielleicht solltest Du deinen Blickwinkel mal ändern , weder sind es die bösen Mitschüler , noch die böse Lehrerin , noch die Schule ect.pp sondern Dein Kind ist kein Kleinkind mehr und KANN (sollte) sich mit 8 Jahren an Regeln halten , Sie WILL nur nicht!
Wenn auf der Toilette etwas passieren sollte, während alle draußen sind, ist die Empörung dann nicht so groß , weil sie vorher wenigstens in Ruhe quatschen konnte? Oder schreit man dann als erstes wieder...."wo war denn die Aufsicht????"

Nicht desto Trotz , denke ich auch , dass die Konsequenz übertrieben ist , WENN !!!es nur um das Klogequatsche geht.....glaube ich aber fast nicht!

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Re: Nachtrag

Antwort von cube am 11.09.2018, 9:41 Uhr

Anstatt darüber zu lamentieren, welche anderen die KL ergreifen müsste, sollte man evt. lieber mal die Energie darauf verwenden, selbst mit dem Kind zu reden und ihm klarmachen, dass es sich bitte an diese Regeln zu halten hat.

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Re: Nachtrag

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 10:55 Uhr

Definitiv habe ich meinem Kind nicht vermittelt, dass es sich richtig verhalten hat und es weiß auch nicht, dass ich mit der Lehrerin geredet habe.

Ist mir auch ehrlich gesagt egal, wie drollig wer hier findet, dass ich mein Kind für eine Pause in der Nähe der Aufsichtspflicht belassen würde. Andere bekämen das nicht mal mit, schließlich hängt kein leuchtendes blinkendes Schild über ihrem Kopf. Für mich wären auch Dienste in der Zeit absolut akzeptabel, das habe ich auch der Lehrerin zu verstehen gegeben. Aber wie hier schon jemand festgestellt hat, es ist unverhältnismäßig, was das ausgesprochen wurde. Hier hat ja auch irgendwer zugegeben, sich selbst in der einen oder anderen Pause im Klo aufgehalten zu haben. Sowas gab es bei uns früher auch. Die Konsequenzen, die da folgten waren nicht vergleichbar. Man kann es auch echt übertreiben.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von pauline-maus am 11.09.2018, 11:03 Uhr

ich wäre niemals zur lehrerin um diese zur rede zu u ihre maßregelung infrage zu stellen.
kind hätte ich vermittelt, das eben regeln gibt , um sich an diese zu halten
kind wird davon keinen schaden tragen aber eine lehre ziehen.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 11:07 Uhr

Genau das habe ich meinem Kind danach eindringlich vermittelt. Meine Tochter weiß nichts vom Gespräch mit der Lehrerin. Jedoch kann man nicht einfach alles immer nur hinnehmen. Auch wenn sie Lehrerin ist, heißt das nicht, dass sie immer richtig handelt. Und da es mein Kind ist, werde ich immer zum ihm stehen.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von pauline-maus am 11.09.2018, 11:15 Uhr

machst du das bei deinem chef ebenso?
IHR WIEDERFÄHRT KEIN UNGLÜCK UND MANCHMAL MUSS MAN ALS ELTERN AUCH MAL DEN BALL FLACHHALTEN

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von Maxikid am 11.09.2018, 11:20 Uhr

Ich hätte da gar nichts gemacht. Meine Tochter bekommt in solchen Fällen von mir zu hören, dass sie sich an die Regeln zu halten hat. Sie muss dann eben mit dem Ausschluss der Ausflüge leben......Es ist ihre Entscheidung, die Regeln nicht einzuhalten.

LG maxikid

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 11:30 Uhr

Ja, mache ich auch bei meinem Chef so. Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Bisher bin ich damit immer gut gefahren. Mit welchem Recht darf sich jemand anderes in irgendeiner Weise äußern und ich nicht?

Stehst du nicht zu deinem Kind, wenn du der Meinung bist, dass es zu hart bestraft wird? Den Ball halte ich flach, wenn es gerechtfertigt ist.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 11:34 Uhr

Das ist ja auch völlig ok. Ich wollte einfach nur mal hören, wie das woanders gehandhabt wird.

Meine Tochter hat ganz sicher keine Lobreden von mir gehört.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von cube am 11.09.2018, 11:40 Uhr

Niemand verlangt von dir, alles hinzunehmen oder nicht zu deinem Kind zu stehen.
Aber die Verhältnismäßigkeit muss doch gewahrt bleiben.
Ich finde nach wie vor, die Sache ist ganz einfach: es ist eine Gemeinschaftseinrichtung mit gewissen Regeln, an die sich alle zu halten haben. Dazu noch ist es eine allgemein gängige Regel, die ganz sicher nicht die Freiheiten der Kinder beschneidet oder sie sonst wie in ihrer Entfaltung stört.
Deine Tochter nebst Freundin pfeift aber darauf. Sogar, obwohl du ihr bereits erklärt hast, dass sie sich bitte daran halten soll.
Jetzt hat die KL eben eine Konsequenz folgen lassen, die alles Reden - auch deinne Gespräche mit deinem Kind - nicht angekommen ist bzw. von deiner Tochter nicht respektiert werden.
Und prompt wird diese Konsequenz in Frage gestellt.Und du unterstützt deine Tochter damit dann, weiterhin zu glauben, dass Regeln für sie nicht wirklich gelten bzw. Konsequenzen nicht zu tragen sind.

Langsam habe ich den Eindruck, deine Tochter weiß bereits sehr wohl, dass sie sich eh nicht an die Regeln halten muss, da Mama schon dafür sorgt, dass die "Strafe" nicht zu hart ausfällt,

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 11:43 Uhr

Nochmals: Mein Kind weiß nichts vom Gespräch mit der Lehrerin und ich habe meinem Kind auch zu keiner Zeit das Gefühl gegeben, dass ich eine andere Meinung dazu habe.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von pauline-maus am 11.09.2018, 11:47 Uhr

kinder merken aber,wenn man kontra lehrer ist und somit haben sie gefühlte rückendeckung , beim den lehrer nicht als respektsperson sehen, was er in meinen augen aber ist.

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Re: Eigentlich nur üblich, wenn...

Antwort von Banu28 am 11.09.2018, 11:52 Uhr

Bei uns werden Kinder nur dann vom Ausflug ausgeschlossen, wenn ihre eigene Sicherheit gefährdet ist. Dies ist zum Beispiel bei Kindern der Fall, die auf Aufforderungen nicht adäquat reagieren oder sie ignorieren, die Regeln nicht einhalten oder sich nicht angesprochen fühlen, wenn an die ganze Klasse eine Ermahnung gerichtet wird ("Bitte nicht am Bahnsteig herumzappeln!").

Lehrer möchten nicht, dass ein Kind zu Schaden kommt, weil es chronisch nicht hört. Man kann nicht eine Lehrerin extra für so ein Kind abstellen, die nur auf dieses eine Kind aufpasst, weil es das selbst nicht tut. Daher ist der Ausschluss hier notwendig, damit das Kind sich nicht gefährdet.

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Ausschluss nicht als "Strafe" erfolgt, denn das ist nicht üblich. Sondern vor allem, weil Deine Tochter vielleicht sehr schlecht hört und daher ein Ausflug (z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln) den Lehrern zu riskant erscheint. Du schreibst, sie hält Regeln schlecht ein. Ich fürchte, das ist genau das Problem. Sollte der Ausflug ausdrücklich nur als Strafe für sie gestrichen worden sein (hat das die Lehrerin wörtlich so gesagt...?), fände ich das falsch.

LG

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Re: Eigentlich nur üblich, wenn...

Antwort von cube am 11.09.2018, 12:11 Uhr

Der Ausflug findet statt - aber sie und ihre Freundin dürfen nicht mit, da sie zum wiederholten Male eine Regel ignoriert haben.

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Re: Eigentlich nur üblich, wenn...

Antwort von jen85 am 11.09.2018, 12:22 Uhr

Leider hat sie gesagt, dass es eine Strafe für sie sein soll.
Ich kenne mein Kind, es benimmt sich ganz normal im Straßenverkehr, zappelt nicht, stört keine anderen Kinder und bringt diese und sich keines Falls in Gefahr. Es ist einfach nur eine erzieherische Maßnahme. So wurde es mir im Gespräch deutlich klargemacht.

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Re: Eigentlich nur üblich, wenn...

Antwort von niccolleen am 11.09.2018, 15:00 Uhr

Ist halt auch die Frage, was die Tochter aus dieser "Konsequenz" lernt. Dass sie nun mit gesenktem Kopf dasteht und einsieht, dass Regeln halt einzuhalten sind, ist unwahrscheinlich. Jede einzelne von uns allen hier wird wohl jetzt mit der Freundin einen Aufenthaltsort fuer die wahnsinnig wichtigen prae-Teenagergespraeche suchen, wo man halt nicht so schnell erwischt und gestoert wird.

lg
niki

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Re: Nachtrag

Antwort von emmisya am 11.09.2018, 15:17 Uhr

Aber unterm Strich übernimmt die Lehrerin für den Ausflug die Aufsichtspflicht und damit die Verantwortung auch für dein Kind, welches gezeigt hat, dass es sich nicht an Regeln halten kann.
Sie hat zudem für x andere Kinder die Verantwortung. Wenn dein Kind dann Regeln missachtet, kann auch die Aufsichtpflicht für die anderen Schüler darunter leiden.
Daher liegt es alleine bei der Lehrerin, ob sie bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.

Das müssen Eltern einfach mal akzeptieren!
Unverhältnismäßig ist die Entscheidung auf gar keinen Fall.

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Re: erzieherische Maßnahme

Antwort von cube am 11.09.2018, 16:44 Uhr

die sich auf die wiederholten Regelverstöße bezieht.
Es geht doch gar nicht darum, ob sie sich bei einem Ausflug an Regeln hält - bzw. eigentlich doch: sie hält sich dran, wenn sie es für richtig hält, wie zB bei einem Ausflug. Sie hält sich nicht daran, wenn sie nicht für nötig hält, wie zB bei der WC-Regel.
Ob man Strafe oder Konsequenz nennt, ist doch auch gerade einerlei. Die Konsequenz aus "ich halte mich nur an Regeln wenn ich Bock habe" ist eben "dann kann ich dir auch nicht vertrauen, dass du dich bei einem Ausflug an das hältst, was wir gerne wollen".
Sorry, aber so langsam ist das doch echt albern.
Sie hat Mist gebaut und dafür gibt es nun mal die Quittung
Die finden manche überzogen - andere nicht. Die würde an manchen Schulen so nicht stattfinden - an anderen schon.
Findet euch doch bitte einfach damit ab und gut is.
Du wirst hier keine eindeutige Antwort für deinen Seelenfrieden finden.

Mal ganz im Ernst: was möchtest du bzw. alle, die diese Maßnahmen für übertrieben halten denn? KL: "liebe x, du hast zwar wiederholt Regeln mißachtet, aber nach Rücksprache mit deiner Mutter habe ich eingesehen, das ich etwas übertrieben reagiert habe. Du darfst jetzt doch mit auf den Ausflug. Aber bitte, in Zukunft hältst du dich an die Regeln, ja.Und ich denke mir - falls du wieder Regeln mißachtest, etwas anderes aus, damit die Konsequenz auch nichts ist, was vielleicht mal etwas weh tut""? Oder wie habe ich mir das vorzustellen, was jetzt und in Zukunft passieren solll?

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Re: erzieherische Maßnahme

Antwort von niccolleen am 11.09.2018, 16:54 Uhr

Also jedenfalls mich hast du nicht richtig verstanden, oder habe ich mich nicht richtig ausgedrueckt. Es geht nicht darum, dass man dem Kind keine Konsequenzen zutrauen darf oder ja nicht zu scharfe, es geht um die sinnvollen.

Und was ich aus diesem Thread gelernt habe, ist, dass wir bei den Exkursionen offenbar von ganz verschiedenen Dingen sprechen.
Bei euch duerfte das also so sein, dass man jede Woche mal spazieren oder am Spielplatz geht, dann ist das auch gerechtfertigt, wenn da mal jemand, der sich nicht benehmen kann, ausnahmsweise nicht mitgeht. Bei uns ist der Stoff und die dazugehoerigen Exkursionen im Lehrplan verankert, gehoert zum Unterricht (z.B. wird gerade das Handwerk durchgenommen, da ist ein Lehrausgang zu einer Baeckerei, einer zu einem Malerbetrieb und einer zu einer Tischlerei dran), wird vorher und nachher durchbesprochen und es muss was dazu geschrieben werden und so. Das waere ja genauso, wie wenn man einem Kind, das schlimm war, diese Woche Matheunterricht verbieten wuerde und es muss stattdessen in Reli gehen. Das Beispiel ist vergleichbar, weil beides Unterrichtsstoff ist.

lg
niki

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Re: erzieherische Maßnahme

Antwort von Maxikid am 11.09.2018, 17:07 Uhr

Das Kind muss dann, wie bei Krankheit, sich den Stoff besorgen. Bei uns sind die Ausflüge mal Spaßausflüge mal passend zum Thema. Nächste Woche gibt es einen wichtigen Ausflug. Ein Junge darf nicht mit....er muss sich dann alles von seinen Freunden besorgen. Im November gibt es die Übergangsgespräche für die weitere Schullaufbahn....

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Re: evt. auch als Zeichen für alle Anderen?

Antwort von cube am 11.09.2018, 17:21 Uhr

Irgendwann stört es nämlich meistens auch die andere Kinder, wenn x und y sich wiederholt nicht an Regeln halten, aber trotzdem bei allem dabei sein dürfen. Vielleicht ist es sowohl als "Strafe" für x und y gedacht als auch zum Zeichen für die Übrigen, dass x und y eben nicht "machen können was sie wollen" und trotzdem bei allem dabei sein dürfen?
Nur so ein Gedanke...
Was Ausflüge und deren Wichtigkeit angeht: bisher wurde mit keinem Wort erwähnt, dass dieser Ausflug kriegsentscheidend für irgendetwas wäre. Der Thread geht lange genug, um das als Grund für die zwingend notwendige Teilnahme zu nennen. Ist bisher nicht passiert.
Und selbst wenn - darum geht es doch auch: im Zuge dessen muss man sich eben manche Dinge nun selbst erarbeiten.
Das Gleiche passiert, wenn ein Kind einen Teil der Stunde vor der Türe oder beim Rektor verbringen muss.
Bei uns war das früher so: durfte man etwas nicht teilnehmen (wurde ausgeschlossen), hatte man in der Parallelklasse den Stoff, den die anderen beim Ausflug etwas interessanter vermittelt bekamen, eben aus dem Buch zu lernen und dazu etwas schreiben. Heißt, in dieser Zeit hat man nichts verpasst, sondern einfach nur weniger Spaß beim lernen gehabt.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von IngeA am 11.09.2018, 19:59 Uhr

Muss nicht unbedingt Pillepalle sein.
An unserer Schule war der Aufenthalt auch nur eben für den Toilettengang erlaubt, weil sich manche einen Spaß daraus gemacht haben in der Gruppe eine ganze Toilette zu blockieren und die anderen Kinder die "mussten" dann ewig gewartet haben oder in den anderen Trakt mussten.
Und auch weil es teilweise zu Sachbeschädigungen gekommen ist.

Die Toiletten selbst sind ja doch normalerweise eher wenig beaufsichtig, das lässt sich natürlich auch für allerhand "Unnettigkeiten" ausnutzen.

Das heißt jetzt nicht, dass die Tochter der AP so was macht, aber dann hat die Regel einen handfesten Grund und der Verstoß ist eben nicht mehr Pillepalle.

LG Inge

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Re: Nachtrag

Antwort von IngeA am 11.09.2018, 20:04 Uhr

Ja, und meine Tochter ist von mehreren Mitschülerinnen der Parallelklasse auf der Toilette erst von oben von den Sichtschutzwänden beobachtet und geärgert und dann auch nicht mehr rausgelassen worden.

Das heißt nicht, dass deine Tochter so was macht, aber die Toiletten sind ein eher unbeaufsichtigter Ort, da der Toilettengang ja auch etwas sehr persönliches ist. Die Aufsicht steht also wenn dann vor der Toilette und hat im Blick dass die Kinder die reingehen auch in halbwegs normaler Zeit wieder raus kommen oder du stellst die Aufsicht in den Vorraum der Toilette. Was wäre dir denn lieber?

LG Inge

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von As am 11.09.2018, 22:41 Uhr

Kinder haben sehr feine Antennen und natürlich bemerkt deine Tochter, wenn du ihr gegenüber eine andere Meinung vertrittst, als bei der Lehrerin.
Ich glaube auch, dass sie inzwischen schon mitgekriegt hat, dass das Nichteinhalten von Regeln bei Mama keine ernsthaften (spürbaren, auch mal unangenehmen) Konsequenzen nach sich zieht.
In meiner Glaskugel sehe ich ein Kind, das noch öfter ähnliche Probleme haben wird.

Ansonsten schliesse ich mich den Meinungen hier an.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von mams am 12.09.2018, 20:38 Uhr

man müsste die andere seite hören. nicht nur deine. aber generell ist das eine normale und gängige erziehungsmaßnahme. wenn ein kind wiederholt regeln der schule missachtet, ist ein auschluss vom ausflug logisch und folgerichtig, weil man nicht für die notwendige sicherheit sorgen kann. ich bin sehr dafür, dass auch schon in der grundschule eine solche strenge an den tag gelegt wird. denn nur so lernen die kinder dazu. geltende regeln müssen nun mal beachtet werde. wenn nicht, gibt´s konsequenzen. so wie hier. finde ich gut und richtig,

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von Zwerg1511 am 14.09.2018, 8:22 Uhr

Ob das jetzt verhältnismäßig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, ob sich Deine Tochter sonst an Regeln hält.

Ich kann nur sagen, ich wäre generell froh, wenn solche Maßnahmen auch mal an unserer Schule getroffen werden würden. Hier war es nämlich letztes Jahr so, dass es 5 Schüler in der Klasse gibt, die der Meinung sind, dass Regeln nur Vorschläge sind. Anstatt diese Schüler in der Schule zu belassen, hat die gesamte Klasse 1 Jahr keine Ausflüge gemacht, weil es der Lehrerin zu heikel war.

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Re: Nachtrag

Antwort von MamaMalZwei am 14.09.2018, 17:43 Uhr

Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, dann bleibt Dein Kind in der Pause auf dem Klo, weil es draußen von Klassenkameraden gejagt wird, die Mitschüler an Zäune binden und schlagen. Und das ist nicht so schlimm?
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln! Die Lehrer sollten dagegen etwas unternehmen!
An Deiner Stellte würde ich mal beim Rektor nachfragen, ob das so richtig ist, dass Schläger mitdürfen, Dein Kind aber nicht. Klar, es gibt die Anweisung, in den Pausen nicht auf dem Klo zu bleiben. Das war bei meinen Kindern auch so. Ich kenne aber mindestens zwei Mitschülerinnen meiner Tochter, die gerade in den ersten beiden Jahren auch in der Pause auf dem Klo waren, eben weil sie draußen gejagt und geschlagen wurden. Trotz der wirklich blöden GS wäre unser KL nicht auf die Idee gekommen, jetzt diese Mädchen von Klassenaktivitäten auszuschließen. Was ist denn mit dem anderen Mädchen, das auch auf dem Klo war? Die darf mit?
Mein Sohn wurde in der GS auch von Mitschülern aufs Korn genommen. Der Lehrer hat dann fast jede Pause mit ihm verbracht. So geht Empathie! LG

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von kati1976 am 15.09.2018, 17:47 Uhr

Die Lehrerin handelt völlig richtig. Deine Tochter hält es nicht für nötig sich an Regeln zu halten,dann hat sie jetzt eine vernünftige Konsequenz.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von kati1976 am 15.09.2018, 17:51 Uhr

Es besteht keine Pflicht das Kind.mit zum Ausflug zu nehmen. Das Kind kann Unterricht in.einer anderen Klasse machen somit ist die Schulpflicht erfüllt.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von kati1976 am 15.09.2018, 19:50 Uhr

Bildungsentzug? Nun übertreibe mal nicht. Das ist die Grundschule,die werden jetzt keinen Ausflug zum Mars machen. Wenn es Thema im Unterricht ist muss Mama mit Kind das ausarbeiten.

Mama ist gegen die Lehrerin,das merkt das Kind.

Manche Kinder brauchen mal eine richtige Konsequenz,damit sie es kapieren. In einer Gemeinschaft muss man sich an Regeln halten,auch die Tochter der AP.

Damit muss sich auch Mama abfinden.

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Re: Auschluss vom Klassenausflug

Antwort von jen85 am 19.09.2018, 9:54 Uhr

Hallo nochmal,

meine Tochter blieb in der Schule während des Ausflugs. War für sie kein Drama. Das große Problem: Das zweite Mädchen, das eigentlich auch in der Schule bleiben sollte, durfte nun doch mit. Davon hat die Mutter auch erst erfahren, als sie nachmittags ihr Kind abholte. Also ganz ehrlich, da wollte die KL ein Exempel statuieren. Die Handlung der Lehrerin ist folglich nicht richtig.

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