Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Nisy197 am 02.03.2019, 15:48 Uhr

BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???

Hallo zusammen,

Das mit dem BV und Elterngeld ist ja alles etwas kompliziert und deswegen habe ich noch keinen Fall gefunden der so 100% zu unserem passt...

Aktuell bin ich mit dem 1. Kind schwanger, 21 SSW, ET 19.7., ich arbeite Vollzeit in leitender Position

Soweit klar ist mir würde ich jetzt ein BV bekommen bekäme ich meinen normalen Lohn weiter bezahlt.

1. Frage: Elterngeld berechnet sich dann aus den letzten 12 Monaten vor dem BV? Oder vor der Geburt? Oder bis Ende Mutterschutz ( also 8 Wo. nach der Geburt)?

Vom aktuellen Stand her möchten wir auf jeden Fall noch ein Geschwisterchen aber da wir gerade mal mit Nr1 dabei sind bleibt die Frage etwas Hypotetisch... vielleicht ändern wir unsere Meinung dazu auch noch :D
Aber trotzdem beschäftigt mich die Frage wie es dann finanziell aussähe...

Wir heiraten im Juli nächsten Jahres also wenn Krümmelchen gerade 1 Jahr alt ist, genau dann würde auch meine Elternzeit (1 Jahr) enden und evtl würden wir dann an No 2 arbeiten... für den Fall das es sofort klappen würde und ich im August wieder schwanger wäre und nach vielleicht 1 Monat Rückkehr auf der Arbeit ein Beschäftigungsverbot bekäme

2. Frage: wie viel würde ich dann bekommen? Genau das was ich dann aktuell dann bekomme? (Also sehr wahrscheinlich dann Teilzeit ohne leitende Position) oder berechnet sich das Geld dann auch aus dem Gehalt von vor der 1. SS? So wie ich das bereits gelesen habe aus den 13 Wochen vor eintreten der Schwangerschaft (mindestens)...
Also angenommen meine Elternzeit endet am 19.7 ich arbeite nur noch 50% und werde z.B. am 21.9 wieder schwanger dann bekäme ich bei einem BV wieder das Gehalt von vor der 1. Schwangerschaft weil es noch in den 13 Wochen liegt und höher ist als mein dann aktuelles Gehalt? Das wärenatürlich ein Welten Unterschied...

3. Frage: das Elterngeld für Kind No 2 errechnet sich dann aus den letzten 12 Monaten Gehalt und auch gezahltem Geld von BV, richtig? Das hieße dann desto eher ich ein BV bekäme desto mehr Elterngeld würde es dann geben, richtig?

Ich hoffe ihr versteht meine Frage und warum ich mir bereits jetzt darum Gedanken mache

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.