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Geschrieben von -Marla- am 19.02.2019, 20:44 Uhr

AU - Rat gesucht...

Hallo,
vielleicht kann mir jemand bezüglich einer Krankschreibung helfen;-)

Laut Tarif- und Arbeitsvertrag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Krankheit welche länger als drei Tage dauert vorgelegt werden.
Ein Freund ging vor zwei Wochen am zweiten Krankheitstag (Mittwoch) zum Arzt und bekam eine AU für insgesamt 2 Tage (Mi-Do, er arbeitet grundsätzlich nur von Di-Do (3 Tage-Woche). Soweit alles kein Problem, sein AG verlangte von ihm jedoch noch eine AU für den ersten Krankheitstag.

Nachdem er in meinen Augen laut Vertrag gar keine AU gebraucht hätte (Erkrankung 3 Tage und nicht länger): Was meint ihr? Wäre diese „rückwirkende“ Krankschreibung rechtens-bzw. diese einzufordern?

Danke!

 
6 Antworten:

Re: AU - Rat gesucht...

Antwort von basis am 20.02.2019, 9:13 Uhr

Bei uns muss in diesen Fällen ein Eigenbeleg zur Krankheit für den ersten Tag zusammen mit der AU eingereicht werden. Dafür gibt es ein Firmeninternes Formular. Evtl. muss er so etwas einreichen. Ich persönlich kenne keine Firma in der es reicht anzurufen "ich bin krank". Auch wenn eine AU noch nicht notwendig war. Irgendwas schriftliches musste immer abgegeben werden. Aber das mag in anderen Firmen tatsächlich anders sein.

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Re: AU - Rat gesucht...

Antwort von kravallie am 20.02.2019, 9:45 Uhr

bei mir in der Firma muss man erst nach drei tagen ein Attest bringen.
war bis jetzt überall so, wo ich gearbeitet habe. in meiner letzten wurde ich allerdings vertraglich dazu verdonnert, schon nach einem tag ein Attest zu bringen.

m.e. nach kann der ag die au für dienstag nicht einfach fordern.

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Re: AU - Rat gesucht...

Antwort von Mutti69 am 20.02.2019, 10:31 Uhr

Dein Freund hat sich krank gemeldet und das gilt. Der Arzt selber darf ja nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen überhaupt rückwirkend krankschreiben.

Wenn man sich also Dienstag schlecht fühlt, krank meldet, noch nicht genau weiß, wohin die Krankheitsreise führt, am Mittwoch merkt, das wird für die Woche nix mehr, dann macht das Sinn den Arzt aufzusuchen. Einen dringenden Grund für eine rückwirkende Krankschreibung sehe ich nicht.

Ich würde gelassen bleiben, mein Rechtsempfinden sagt mir, der AG kann das nicht einfordern.

Aber, jetzt kommt das Aber: wieso ist der AG so misstrauisch und warum hat dein Freund sich eine Krankmeldung geholt, obwohl er nicht gemusst hätte? Letztlich scheint mir das AG-AN-Verhältnis doch mindestens angespannt.
Trotzdem würde ich versuchen das sachlich zu klären.

Mehr wie abmahnen kann der AG (beim ersten Mal) sowieso nicht.

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@Mutti69

Antwort von -Marla- am 20.02.2019, 13:27 Uhr

Ich sehe das wie du!
Die Krankschreibung hat er sich übrigens ausstellen lassen weil er sowieso beim Arzt war, nicht weil er davon ausgegangen ist diese zu brauchen. Ich habe mich gefragt ob diese Forderung des AGs mit der kurzen Arbeitswoche zu tun hat? Er war bisher nicht oft krank.
Gruß

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Re: AU - Rat gesucht...

Antwort von Mugi0303 am 25.02.2019, 21:13 Uhr

Ich denke auch er braucht keine, aber für die Zukunft würde ich dann immer rückwirkend krank schreiben lassen. Machen meine Ärzte immer. Und es gibt keine Probleme.

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Re: AU - Rat gesucht...

Antwort von Ani123 am 25.03.2019, 1:13 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag? Ich hätte mir such eine AU für den 1.Tag mitgeben lassen. Das hätte der Arzt such gemacht.
Ob der Arzt es nachträglich noch macht/muss weiß ich nicht.

Die 3-Tage-Regelung ist zwar da. Aber kann auch vertraglich anders geregelt sein.

Ich mach es immer so, dass wenn ich krank bin hole ich mir eine AU. Da bin ich auf der sicheren Seite.

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