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Geschrieben von Kriemhild am 11.02.2019, 11:15 Uhr

Sorgerecht - welche Regelung

In letzter Zeit mache ich mir einige Gedanken wegen dem Sorgerecht, falls uns mal was zustossen sollte. Wie habt ihr das geregelt? Muss man das regeln? Oder kommt das Kind automatisch zum nächsten Verwandten (Großeltern)?

 
10 Antworten:

Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von 3wildehühner am 12.02.2019, 0:51 Uhr

Eltern können Wünsche äußern, was mit ihren Kinder im Falle des gleichzeitigen Todes geschieht, ABER im Ernstfall entscheidet das Jugendamt. Wenn das die gewünschten Personen für nicht geeignet ( zu alt, zu krank ect.) hält, sind leider alle Wünsche hinfällig.

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von HeyDu! am 12.02.2019, 9:07 Uhr

Wir haben eine Verfügung von Todeswegen beim Notar gemacht, diese ist BINDEND für das Gericht sofern keine kindeswohlgefährdenden Gründe vorliegen.
Es entscheidet also ein Gericht.

Wir haben meine Eltern eingesetzt, Ersatzweise einzeln, falls man der Auffassung ist, einer sei nicht geeignet (Alter, Krankheit usw.)

Es gibt die Möglichkeit weitere Ersatzpersonen festzulegen.

Legen die Eltern die besten Freunde fest, kann ein Gericht, bei super Bindung usw., nicht einfach das Kind dem Bruder des Vaters "geben". Nur weil es sich um Verwandschaft handelt.

Die Verfügung von Todes wegen- Vormundbenennung ist nichts anderes wie ein Testament. Der Wille der Eltern wird nicht einfach so übergangen. Wer das Ding also mit Sinn und Verstand erlässt, der kann sich relativ sicher sein, dass alles wie gewollt entschieden wird.

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von Trini am 12.02.2019, 11:01 Uhr

Wir konnten leider nichts regeln, weil unsere Eltern nicht mehr in der Lage gewesen wären, die Kinder zu betreuen und wir beide Einzelkinder sind.
Auch zu den Paten ist das Verhältnis nicht so innig.

Insofern bin ich heilfroh, dass jetzt beide Söhne volljährig sind, ohne dass es Probleme gegeben hätte.

Trini

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von ohno am 13.02.2019, 13:37 Uhr

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Für den Fall, dass Ihr nicht mehr handlungsfähig seit, solltet Ihr eine Sorgerechtsverfügung in eine Vorsorgevollmacht aufnehmen. Wenn Ihr über Grundbesitz verfügt, sollte diese zudem notariell beurkundet werden!

Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens: Wenn Ihr ein Testament macht, könnt Ihr eine Vormundschaft anordnen. Dann entscheidet das Gericht nach Prüfung. Bedenke aber, dass Testamente nicht von heute auf morgen eröffnet werden! Dazwischen gibt es eine Grauzone, die bedacht werden muss. Daher könntet Ihr zusätzlich eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Handschriftlich oder notariell. Und diese auffindbar bei Euren Unterlagen verwahren. Und auf jeden Fall mit dem angedachten Vormund vorher besprechen, er kann nämlich auch ablehnen. Außerdem weiß er dann gleich, wo Eure Verfügung zu finden ist.

Viele Grüße ohno!

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von ohno am 13.02.2019, 13:42 Uhr

Ich hoffe, Euer Notar hat Euch aufgeklärt, dass Ihr auch handlungsunfähig sein könnt, ohne zu versterben. Was ist, wenn Ihr zb im Koma liegt? Dann greift kein Testament...

Falls Ihr noch nicht habt, denkt mal an eine Vorsorgevollmacht! Dort könntet Ihr eine Sorgerechtsverfügung bei "Totalausfall" aufnehmen.

VG ohno

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von HeyDu! am 13.02.2019, 21:15 Uhr

Ich war noch keine 25 Jahre alt und alles war "geregelt" sofern man es regeln kann. Wir wurden nicht nur für viel Geld beraten, wir haben es auch selbst prüfen können ;-)

Die Sorgerechtsverfügung muss die rechtlichen Anforderungen wie an ein Testament erfüllen, wenn man es ohne Notar durchzieht, daher der Bezugshinweis zum Testament.

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von HeyDu! am 13.02.2019, 21:21 Uhr

Im Besten Fall hat der "Auserwählte" ein Exemplar in seinem Besitz ;-)

Ein weiterer Vorteil, wenn man die 200 Euro beim Notar investiert.

Der Laie macht einfach meist zu viele formelle Fehler beim Erstellen, die zur Nichtigkeit führen. Selbst die, die es direkt oder indirekt studiert haben, gehen dennoch zum Notar oder gerade deswegen :-)

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von ohno am 13.02.2019, 21:54 Uhr

Mein Ansatz war der, dass man eine Sorgerechtsverfügung definitiv zusätzlich außerhalb eines Testamentes machen sollte. Nicht nur im Testament. Was nützt ein Testament, ob notariell oder handschriftlich, wenn man zb verunfallt lange nicht handlungsfähig ist... Man ist nicht tot, das Testament wird daher nicht eröffnet, aber die Kinder müssen trotzdem irgendwohin.

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von HeyDu! am 13.02.2019, 22:27 Uhr

Mir ist klar was Du gemeint hast. Danke für den Hinweis. Wir haben wie gesagt an alles gedacht.

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele. Da muss jeder individuell sehen was er wie aufbaut, wie viel und wie tief er die Gegebenheiten/ diversen Ereignisse regeln möchte.

Wir haben z.B. General- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in einem Papier.

Hier mal für die Fragestellerin noch ein Link.
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/benennung_eines_vormundes_nur_durch_letztwillige_verfuegung_16851.html

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Re: Sorgerecht - welche Regelung

Antwort von HeyDu! am 13.02.2019, 22:46 Uhr

Übrigens Du meinst eine Sorgerechtsvollmacht. Die greift bei Verhinderung der Eltern, egal ob Auslandsaufenthalt oder der von Dir benannte Totalausfall. Für den Todesfall gibt es nur die eine Lösung. Siehe Link.

https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/rf/Erbrecht-Familienrecht/Familienrecht/Wie-Sie-mit-der-Sorgerechtsvollmacht-fuer-Ihre-Kinder-vorbauen

(Wenn Du etwas anderes kennst, gern her mit einem Link.)

Richtig Gedanken machen sollten sich Alleinerziehende... Ich finde das als Ehe/Elternpaar recht entspannt. Da müssten schon viele Zufälle zusammenkommen.

BG und schönen Abend.

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