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Geschrieben von Felica am 03.03.2019, 9:34 Uhr

BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???

Eigentlich ganz simpel.

Man bekommt in einem BV das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Erste Regel. Bedeutet auch, ein BV kann erst ab dann gelten wenn die Gefahr aktuell ist, wer innerhalb der EZ nicht arbeitet, braucht kein BV. Wer TZ arbeitet bekommt TZ, wer VZ arbeitete VZ und wer gar nicht arbeitete nichts, das auf den tag genau bezogen.

Zweite, ein BV ist nur dann möglich wenn man zu 100% arbeitsfähig ist, sprich gesundheitlich dem nicht gegen steht, örtlich, von der Kinderbetreuung her usw. Passt das nicht, kann es dazu führen das AG wie KK das BV anzweifeln können, KK bei langen Bearbeitungszeiten auch viele Monate später wenn es blöde kommt. es sind schon einige BV nachträglich in AU umgewandelt worden weil die Schwangere beispielsweise liegen musste und das nachträglich nicht angegeben hat.

Drittens, nur weil es beim ersten mal ein BV gab, muss das nicht beim nächsten mal so sein. Ist das BV vom Ag ausgesprochen, kann der bei jeder Schwangeren individuell festlegen ob er für diese Ersatzarbeit hat, oder nicht. Also selbst wenn die Kollegin ein BV hat, muss es bei einem selbst nicht auch so sein. Ist das BV vom Arzt ausgestellt, ist die Hürde noch mal höher, denn da muss jede Schwangerschaft neu bewertet werden zudem wie in Punkt 2 angesprochen, muss die Schwangere vom Grund her arbeitsfähig sein. Davon ab können sich Dinge wie fehlender Immunschutz usw durch das eigene ältere Kind inzwischen geändert haben. Wenn ein BV jetzt erst bei dir im Raum steht, dürfte es also medizinische Gründe haben. Da würde ich dann genau prüfen ob da nicht doch eher AU angebracht wäre. Nicht das du den Ärger nachträglich mit der KK hast wenn die meint, BV war nicht zulässig.

Bezüglich Elterngeld, es gelten immer die 12 Monate vor Geburt, nichts anderes. Was bei nachfolgenden Kindern eine Rolle spielt ist ob vor Geburt des nächsten Kindes Elterngeld bezogen wurde und wie lange. Den 12 Monate Basis-EG und längstens 14 Monate EG Plus werden beim nachfolgenden Kind ausgeklammert, zusätzlich zum Mutterschutz. Führt dazu das in den allermeisten Fällen das neue EG dann anfängt zu sinken wenn nach dem 13ten oder 15ten Lebensmonat des älteren kein Einkommen bezogen wird.

Wenn geplant ist nach dem EG in TZ zu arbeiten, dann immer TZ in EZ wählen. Das gilt vor allen dann wenn zeitnah das nächste Kind geplant ist. Nur wenn 100% sicher ist man plant nach dem EG wieder in VZ einzusteigen, sollte man die EZ wirklich so kurz wählen. merkt man nach einem Jahr, Mist ich kann doch nicht VZ arbeiten wie geplant, dann muss man im schlechtesten Falle kündigen. Den der AG muss der Verlängerung nicht zustimmen. Wenn man dann schwanger ist, ganz übel, vor allen wenn BV seitens des Arztes droht. hat man aber TZ in der EZ geplant, ist man unkündbar und kann auch einfach nur die TZ kündigen, aber weiterhin in EZ bleiben. Gerade der Faktor Kinderbetreuung macht diesen Punkt extrem wichtig. In der EZ Bedarf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten, sobald man kein EG bekommt ist auch die Höhe des Einkommens selbst dabei egal. was aber weit wichtiger ist, neben Kündigungsschutz, man kann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz vorzeitig beenden und bekommt dann das Mutterschutzgeld des VZ-Vertrages. Egal ob und wie vorher gearbeitet wurde. Setzt natürlich voraus, man hat noch einen VZ-Vertrag der nur wegen EZ aktuell ruht. Bei leitender Funktion würde ich zudem einen weiteren Punkt nicht vergessen, diese Jobs sind mit TZ oft nicht vereinbar. Wenn der AG der TZ widerspricht, hat man ein Problem. Das kann man, wenn noch in EZ, einfach lösen indem man dann solange man in EZ ist eben woanders in TZ arbeitet. Zustimmung kann der AG in solchen Fällen schwerlich verweigern wenn er selbst keine TZ-Stelle anbietet.

So oder so, wenn es für euch jetzt finanziell schon knapp aussieht, dann solltet ihr überlegen was ihr bisher falsch gemacht habt oder besser gesagt wo man ansetzen kann um zu sparen. Den mit Kind ist das Leben im ersten Jahr noch recht günstig, danach aber auf keinen Fall mehr. Vieles sind dabei finanzielle Verpflichtungen die man deutlich überdenken kann oder die sich mit Kind von selbst erledigen.

 
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