Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von HeyDu! am 02.03.2019, 16:07 Uhr

BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???

1) Weder noch. Aus 12 Monaten Einkommen vor Mutterschutz...

2) Wenn vor Geburt von Kind 2 Teilzeit gearbeitet wird, dann berechnet sich das EG auch nur aus Teilzeit. Kommt darauf an, wann Du schwanger wirst. Es zählen auch hier wieder 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz... man kann hier jetzt detailliert erklären was wäre wenn... sie mal ins Rechtsforum von Frau Bader, gefühlt wird es dort in jedem dritten Beitrag erklärt.

3) Falls ein BV erteilt würde, gibt es natürlich nur in Höhe Teilzeit das Geld. Es ist also egal ob Du im BV bist oder tatsächlich arbeitest.

Verstehe somit nicht was Du unter 3 meinst.

 
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