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Geschrieben von IchiNiSan am 19.09.2018, 22:59 Uhr

Das liest sich in ausländischen Medien aber ganz anders...

Oha, Anfechtungsklage erheben, ohne vorher das Widerspruchsverfahren zu durchlaufen, jetzt wird es echt abenteuerlich...

Danke für das Angebot mit den Paragraphen, ich verlasse mich da lieber auf meine Kenntnisse aus der 30 Jahre zurückliegenden Anfängervorlesung "Öffentliches Recht".

Aber du hast Recht, der Widerspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Nur der Widerspruchsbescheid wird von der nächsthöheren Behörde erlassen.

 
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