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Geschrieben von IchiNiSan am 19.09.2018, 22:36 Uhr

Mäßigung, Loyalität, Weisungsbefugnis, Richtlinienkompetenz

Ok, alles klar, du hast leider genau so wenig Ahnung wie deine Kollegin, und deswegen kann ich dir nur raten, die Grundzüge des Beamtenrechts zu verinnerlichen, zb hier:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/jurist-ueber-moegliche-entlassung-von-maassen-das-ist-ein.1008.de.html?dram:article_id=428392

"Dann schauen wir doch mal gemeinsam rein ins Beamtenrecht. In Ihrem Kommentar dazu habe ich gelernt, ein Beamter müsse sich bei politischem Engagement in zwei Rollen aufspalten. Als Beamter darf er nicht das Gleiche tun oder sagen wie als Bürger. Was glauben Sie denn, in welcher Rolle Maaßen der "Bild"-Zeitung sein Interview gegeben hat?

Lindner: Ich gehe mal davon aus, dass er das als Präsident des Bundesamts gemacht hat. Und hier muss man natürlich schon zwischen zwei verschiedenen Kategorien von Beamten unterscheiden, dem normalen Beamten innerhalb einer Behörde und dem Leiter eines Bundesamtes. Der Leiter eines Bundesamtes steht als Vertreter der Behörde ein Stück in der Öffentlichkeit. Er vertritt die Behörde nach außen gegenüber der Presse, gegenüber der politischen Öffentlichkeit. Und in dieser Funktion kann er sich natürlich schon politisch äußern, wenn er dabei das Mäßigungsgebot beachtet. Er muss schon darauf achten, dass er nicht als Politiker spricht, aber er darf sich zu politischen Themen aus seiner fachlichen Zuständigkeit her äußern. Und das ist nicht nur sein Recht, das ist aus meiner Sicht auch seine Pflicht.

Karkowsky: Ich habe gedacht, und auch das habe ich bei Ihnen gelesen, dass Amt sei völlig herauszuhalten aus dem politischen Meinungskampf.Das Amt nicht für politische Forderungen missbrauchen

Lindner: Er darf sein Amt nicht einsetzen, um irgendwelche ihm genehme politische Forderungen zu erheben. Das ist klar. Er darf aber, und das ist auch, glaube ich, unstreitig, als Präsident des Bundesamtes, der in der Öffentlichkeit steht und seine Behörde vertritt gegenüber der Presse, zu aus seiner Sicht fachlich relevanten Themen Stellung nehmen. Das erwartet auch jedes Presseorgan von ihm. Stellen Sie sich vor, Sie würden die Präsidentin des Bundesumweltamtes, Frau Krautzberger, zur Dieselproblematik fragen, und sie würde Ihnen sagen, da sage ich Ihnen nichts dazu. Das ist die Aufgabe des Leiters einer Behörde, hier auch fachlich Stellung zu nehmen. Natürlich, keine Politik zu machen. Das ist natürlich immer eine durchaus schwierige Gratwanderung, aber das ist der Grundsatz.

Karkowsky: Im Beamtenrecht steht drin, der Beamte ist verpflichtet, sich parteipolitisch neutral zu halten. Halten Sie es denn zumindest für strittig, ob er das dieser Ansicht nach getan hat oder nicht?

Lindner: Das ist wie häufig im Recht eine Auslegungsfrage. Ich hatte nicht den Eindruck, zumindest nicht, was ich vernommen habe, dass es sich um eine parteipolitisch motivierte Äußerung gehandelt hat."

 
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