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Geschrieben von IchiNiSan am 19.09.2018, 8:14 Uhr

Das liest sich in ausländischen Medien aber ganz anders...

"Was er sich hat zu schulden kommen lassen, hat Benedikte in ihrem zweiten Posting ("geht gar nicht") wunderbar erklärt. "


Das würde mich jetzt aber schon interessieren, aus welcher Vorschrift des Beamtenrechts folgt, dass der Leiter einer Bundesbehörde keine Interviews geben darf, ohne dies vorher von der Bundeskanzlerin (die ja noch nicht einmal sein "Dienstherr" ist) freizeichnen zu lassen.

Nur weil Benedikt sagt, etwas gehe gar nicht, ist das noch lange kein Verstoß gegen einschlägige Vorschriften ...

 
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